3. Die Konduiteliste u. das Strafex- trakt des Erasmus Behringer sind derart, daß selber keine Berück- sichtigung finden kann, da sich selber nahmhafter Militärvergehen schul- dig machte, u. als Schuldenmacher, sehr wenig eifrig, nicht von tadel- loser Moralität u. als sehr unver- läßlich bezeichnet wird. Die poliz. ämtliche Relation (Ablegatur) über diese Bewerbungs Vorlagen äußert sich über die beiden ersten Bewerber günstig, nicht so über den dritten: Erasmus Behringer, welcher abzuweisen ist. Nachdem nun die beiden Bewer- ber: Martin Arminger und An- dreas Hölzl, die sämtlichen vom löbl. Gemeinderathe an die Bewer- ber und eine Polizeiwachmannsstelle gestellten Anforderungen vollkom- men erfüllen, so wir beantragt: „Es seien dieselben als Wach- männer bei der städtischen Polizei- wache aufzunehmen u. für sie die Anstellungsdekrete auszufertigen, in welchen der Termin zur Eides- ablegung bis längstens 15. De- zember l.J. einzustellen ist. Über diese Besetzung ist ungesäumt un- ter Allegirung der Anstellungs dekrete behufs hochortiger Ge- nehmigung und weiterer Weisung an die Ernannten Bericht an die wohllöbliche k.k. Kreisbehörde mit der Bitte zu erstatten, be- treffs der Besetzung der nach er- ledigten dritten Polizeiwachmanns-
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