3. Die Konduiteliste u. das Strafextrakt des Erasmus Behringer sind derart, daß selber keine Berücksichtigung finden kann, da sich selber nahmhafter Militärvergehen schuldig machte, u. als Schuldenmacher, sehr wenig eifrig, nicht von tadelloser Moralität u. als sehr unverläßlich bezeichnet wird. Die poliz. ämtliche Relation (Ablegatur) über diese Bewerbungs Vorlagen äußert sich über die beiden ersten Bewerber günstig, nicht so über den dritten: Erasmus Behringer, welcher abzuweisen ist. Nachdem nun die beiden Bewerber: Martin Arminger und Andreas Hölzl, die sämtlichen vom löbl. Gemeinderathe an die Bewerber und eine Polizeiwachmannsstelle gestellten Anforderungen vollkommen erfüllen, so wir beantragt: „Es seien dieselben als Wachmänner bei der städtischen Polizeiwache aufzunehmen u. für sie die Anstellungsdekrete auszufertigen, in welchen der Termin zur Eidesablegung bis längstens 15. Dezember l.J. einzustellen ist. Über diese Besetzung ist ungesäumt unter Allegirung der Anstellungs dekrete behufs hochortiger Genehmigung und weiterer Weisung an die Ernannten Bericht an die wohllöbliche k.k. Kreisbehörde mit der Bitte zu erstatten, bet rl e df fi gs t de ne rdBr i tetseent zPuonl igz edi we ra cnhamc ha nenr s- -
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