hat vor Ablauf des Verwaltungsjahres durch den städt. Hausmeister im Beisein eines Kanzleibeamten nach Maßgabe der Lizitationsbedingnisse zu geschehen u. der Einsamler Metz ist nach Unter- zeichnung des Pachtvertrages über das Marktplatz u. Standelgefäll mittelst De- kret mit Ende Oktober seiner Dienst- leistung zu entheben. 5228. Theater Pächter Stoll-Karschin um Auf- lassung des Theaterpachtes. Der Gemeinderath nimt die Kündigung des Pachtes für die heurige Saison zur Kenntniß u. betrachtet das hiesige Theater vom 19. Oktober dieß Jahres zur freien Verfügung gestellt. Zu diesem Ende wird für den 20. d.Mts. die Übernahme der in dem Protokolle v. 27. Septbr. 1856 übergebenen Theater- Einrichtungsstücke angeordnet u. H. Direktor Stoll-Karschin wiederholt auf- gefordert, den vom vorigen Jahre ausstehenden Pachtbetrag pr. 30 fl bei der städtischen Kassa um so gewißer zu erlegen, als erst nach geschehenen Erlag derselben u. der ordnungsmäßig befundenen Übergabe die noch hier depositirte Caution pr. 100 fl Nennwerth ausgefolgt werden könne. Weiters hat das Vollzugsbureau ohne Verzug eine neuerliche Pachtung des städt. Theaters unter den üblichen Modalitäten in der Linzer- u. Wie- nerzeitung auszuschreiben. IV. Section. Rft. H. G.R. Nutzinger 5149. Berthold Brandstetter um Bewilligung in Betreff des erstandenen Markthütten-
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2