hat vor Ablauf des Verwaltungsjahres durch den städt. Hausmeister im Beisein eines Kanzleibeamten nach Maßgabe der Lizitationsbedingnisse zu geschehen u. der Einsamler Metz ist nach Unterzeichnung des Pachtvertrages über das Marktplatz u. Standelgefäll mittelst Dekret mit Ende Oktober seiner Dienstleistung zu entheben. 5228. Theater Pächter Stoll-Karschin um Auflassung des Theaterpachtes. Der Gemeinderath nimt die Kündigung des Pachtes für die heurige Saison zur Kenntniß u. betrachtet das hiesige Theater vom 19. Oktober dieß Jahres zur freien Verfügung gestellt. Zu diesem Ende wird für den 20. d.Mts. die Übernahme der in dem Protokolle v. 27. Septbr. 1856 übergebenen TheaterEinrichtungsstücke angeordnet u. H. Direktor Stoll-Karschin wiederholt aufgefordert, den vom vorigen Jahre ausstehenden Pachtbetrag pr. 30 fl bei der städtischen Kassa um so gewißer zu erlegen, als erst nach geschehenen Erlag derselben u. der ordnungsmäßig befundenen Übergabe die noch hier depositirte Caution pr. 100 fl Nennwerth ausgefolgt werden könne. Weiters hat das Vollzugsbureau ohne Verzug eine neuerliche Pachtung des städt. Theaters unter den üblichen Modalitäten in der Linzer- u. Wienerzeitung auszuschreiben. IV. Section. Rft. H. G.R. Nutzinger 5149. Berthold Brandstetter um Bewilligung in Betreff des erstandenen Markthütten-
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