niß zu setzen, daß im Falle dieses Legat dort schon eingefloßen sein soll, hierorts die Anzeige zu machen sei. Ist aber Letzte- res nicht der Fall, so ist an das k.k. Bezirks- gericht Steyr als Abhandlungs Instanz das Ersuchen zu erlassen, dieses Legat pr. 400 fl nach gepflogener Abhandlung hier- her zur weiteren Verfügung zu über- antworten. 5189., 5191., 5188., 5187., 5184. und 5154. Konten pr. 48 xr, 42 xr, 2 fl 40 xr, 2 fl, 8 fl, 20 fl 42 xr für Sand, Ziegellatten, Holztragen, Dachziegel, Dachausbessern u. Rauchfangkehrer, die Ver- sorgungsanstalten betreffend. Sämtlich der M. V. Fonds Rechnungsführung zur Zalung. 4938. Kreisämtl. Sign. mit der Verständigung von dem Feilhuber'schen Legate pr. 100 fl auf Messen zur Vorstadtpfkirche u. pr. 500 fl zum Spitale der barmh. Schw. zu St. Anna. Hievon ist die geistl. Vogtei der St. Michaeler- kirche u. die Ordensvorstehung der barmh. Schwester eingesäumt mittelst Note zu einer Abschrift dieses Erlasses zu verständig. 5127. Quittung der Kohlkommunität pr. 255 fl 36 xr für Schulholz. Zur Zalung aus der Pfarrschulkonkurrenz- kasse an Herrn Franz Unzeitig. 5121. Note des k.k. Kreisbauamtes mit dem Be- fundszertifikat über die Herstellung der Friedhofmauer. Die Rechnungsführung der St. Michaels Kirche dann die der Stadtpfarrkirche erhalten die Weisung an Karl Gutbru- ner jeder den Betrag von 665 fl zusammen der Erstehungsbetrag von 1330 fl gegen klassenmäßig gestempelte Quittung auszubezalen und die Rechnung gegen zu dokumentiren. Das erledigte
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