4. Die Feststellung der Modalitäten über die Art u. Weise der Durchführung dieser Zuschlagsbelegung der indirekten Besteuerung wird einem Comité übertragen, das der Hr. Bürgermeister hiezu unverweilt zusammen beruft. Abstimmung: Bei dem 1.2. u 4. Antrage: StimmenEinhelligkeit für der Antrag. Vor Abstimmung über den 3. Antrag wegen Belegung der indirekt Steuern vom Fleisch stellt Herr Vizebürgermeister des Amendment: „Man wolle vorerst in Erwägung ziehen, ob man nicht die Belegung der indirekten Steuer auf das Fleisch ganz außer Achtlassen solle, da das Fleisch ein unentbehrlicher Lebensartikel für alle Klassen der Bevölkerung sey.“ Nachdem hierüber keine Discussion entstand, so wurde zur Abstimmung nach der Antrage des Herrn Vortragenden aus N 3 geschritten: Die Herren G. Räthe: Haindl Anton, Vögerl u. Edelbauer stimmten dagegen, sämmtliche übrige Herren Votanten für denselben, somit conclusum per majora für den 3. Antrag. Es erfolgte sonach der Einstimmige Beschluß nach dem 1., 2., und 4. Antrage des Herrn Bürgermeisters und der Majoritätsbeschluß nach seinem 3. Antrage vollen Inhaltes. Herr Vizebürgermeister trägt vor: Mehrere Landgemeinden, welche mit der Stadtgemeinde zur Begründung des Sparrkasse Institutes in Steyr
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