Darlehens von 10.000 fl zu den ohnehin bereits schuldigen 22.356 fl kaum an- gerathen werden kann, weil dadurch die bleibende Interessencost sehr ver- mehrt werden würde u. bei der Un- zulänglichkeit der Einkünfte dann all- jährlich ein Anlehen nothwendig wäre u. das weitere Mittel der Repartition auf die direkten Steuern als ganz unausführbar betrachtet werden muß, weil eine Umlage von wenig- stens 72 %, die nur die Realitäten u. Gewerbbesitzer treffen wird, diese Stände zweifellos zu Grunde richten müßte, so stelle ich den Antrag: Der Gemeinderath beschließe: 1. Der sich zeigende Abgang im Jahres- voranschlage für das Verwaltungs- jahr 1857 werde dadurch bedeckt, daß die indirekten Steuern mit einem percentuellen Gemeindezu- schlag belastet und die sohin noch resultirenden Abgänge im Bau- kostenpräliminare von circa 4000 fl CMz auf das nächstfolgende Verwaltungs- jahr zur Zalung überwiesen werden, und genehmigt das vorgelegte Präliminare pro 1857; 2. Die indirekten Steuern von sämtlichen, geistigen Flüssigkeiten werden mit einem Gemeindezu- schlage von zwanzig Perzent belegt; 3. Die indirekten Steuern von Fleisch werden mit einem fünfpro- zentigen Gemeindezuschlage be- lastet;
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