Darlehens von 10.000 fl zu den ohnehin bereits schuldigen 22.356 fl kaum angerathen werden kann, weil dadurch die bleibende Interessencost sehr vermehrt werden würde u. bei der Unzulänglichkeit der Einkünfte dann alljährlich ein Anlehen nothwendig wäre u. das weitere Mittel der Repartition auf die direkten Steuern als ganz unausführbar betrachtet werden muß, weil eine Umlage von wenigstens 72 %, die nur die Realitäten u. Gewerbbesitzer treffen wird, diese Stände zweifellos zu Grunde richten müßte, so stelle ich den Antrag: Der Gemeinderath beschließe: 1. Der sich zeigende Abgang im Jahresvoranschlage für das Verwaltungsjahr 1857 werde dadurch bedeckt, daß die indirekten Steuern mit einem percentuellen Gemeindezuschlag belastet und die sohin noch resultirenden Abgänge im Baukostenpräliminare von circa 4000 fl CMz auf das nächstfolgende Verwaltungsjahr zur Zalung überwiesen werden, und genehmigt das vorgelegte Präliminare pro 1857; 2. Die indirekten Steuern von sämtlichen, geistigen Flüssigkeiten werden mit einem Gemeindezuschlage von zwanzig Perzent belegt; 3. Die indirekten Steuern von Fleisch werden mit einem fünfprozentigen Gemeindezuschlage belastet;
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