Ratsprotokoll vom 7. Oktober 1856

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 7. Oktober 1856 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Rathsprotokoll über die Sitzung des Gemeinderathes der kk. lf. Kreisstadt Steyr vom 7. Oktober 1856 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl, im Bei- sein des P.T. kk. I. Kreiskommissärs Herrn Brosch und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Haller, Dr. Spängler, Mayer, Edelbauer, Vögerl, Unzeitig, Haindl Anton Sandböck, Engl, Amort, Stigler, Wittigschläger, Nutzinger. Abwesend: die Herren Gemeinderäthe: Lechner, Vogl, Heindl Michael, von Jäger, Haratzmüller, Haas, Millner, Eysn, Krenklmüller ent- schuldigt. Herr Bürgermeister trägt vor: 5087. Das vom Kassaamte verfaßte und vom Rechnungs Revidenten umgear- beitete städtische Präliminare pro 1857 wurde, nachdem es 14 Tage ohne einer Reklamations Anmeldung öffentlich aufgelegen war, einem Comité zur Prüfung überwiesen, welches bei der Einnahmen in den Ru- briken 2, 3, 6, 12, 13 und bei den Aus- gaben in der Rubriken 2, 4, 6, 8, Än- derungen in Vorschlag brachte, so- daß selbes nun in folgender Zusammen- stellung einem löblichen Gemeinderath zur Annahme u. Genehmigung in Vor- lage gebracht wird: (Ablesung des Präliminares) Die Bilançe zeigt nun einen un- bedeckten Abgang von 10.590 fl CMz u. zur Aufbringung dieses Betrages liegen nur 3 mögliche Wege vor: 1. ein Anlehen. 2. Repartition auf die direkten Steuern durch weitere 39 %. 3. Belastung der indirekten Steuern. Nachdem nun die Aufnahme eines neuen

Rathsprotokoll über die Sitzung des Gemeinderathes der kk. lf. Kreisstadt Steyr vom 7. Oktober 1856 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl, im Beisein des P.T. kk. I. Kreiskommissärs Herrn Brosch und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Haller, Dr. Spängler, Mayer, Edelbauer, Vögerl, Unzeitig, Haindl Anton Sandböck, Engl, Amort, Stigler, Wittigschläger, Nutzinger. Abwesend: die Herren Gemeinderäthe: Lechner, Vogl, Heindl Michael von Jäger, Haratzmüller, Haas, Millner, Eysn, Krenklmüller entschuldigt. Herr Bürgermeister trägt vor: 5087. Das vom Kassaamte verfaßte und vom Rechnungs Revidenten umgearbeitete städtische Präliminare pro 1857 wurde, nachdem es 14 Tage ohne einer Reklamations Anmeldung öffentlich aufgelegen war, einem Comité zur Prüfung überwiesen, welches bei der Einnahmen in den Rubriken 2, 3, 6, 12, 13 und bei den Ausgaben in der Rubriken 2, 4, 6, 8, Änderungen in Vorschlag brachte, sodaß selbes nun in folgender Zusammenstellung einem löblichen Gemeinderath zur Annahme u. Genehmigung in Vorlage gebracht wird: (Ablesung des Präliminares) Die Bilançe zeigt nun einen unbedeckten Abgang von 10.590 fl CMz u. zur Aufbringung dieses Betrages liegen nur 3 mögliche Wege vor: 1. ein Anlehen. 2. Repartition auf die direkten Steuern durch weitere 39 %. 3. Belastung der indirekten Steuern. Nachdem nun die Aufnahme eines neuen

Darlehens von 10.000 fl zu den ohnehin bereits schuldigen 22.356 fl kaum angerathen werden kann, weil dadurch die bleibende Interessencost sehr vermehrt werden würde u. bei der Unzulänglichkeit der Einkünfte dann alljährlich ein Anlehen nothwendig wäre u. das weitere Mittel der Repartition auf die direkten Steuern als ganz unausführbar betrachtet werden muß, weil eine Umlage von wenigstens 72 %, die nur die Realitäten u. Gewerbbesitzer treffen wird, diese Stände zweifellos zu Grunde richten müßte, so stelle ich den Antrag: Der Gemeinderath beschließe: 1. Der sich zeigende Abgang im Jahresvoranschlage für das Verwaltungsjahr 1857 werde dadurch bedeckt, daß die indirekten Steuern mit einem percentuellen Gemeindezuschlag belastet und die sohin noch resultirenden Abgänge im Baukostenpräliminare von circa 4000 fl CMz auf das nächstfolgende Verwaltungsjahr zur Zalung überwiesen werden, und genehmigt das vorgelegte Präliminare pro 1857; 2. Die indirekten Steuern von sämtlichen, geistigen Flüssigkeiten werden mit einem Gemeindezuschlage von zwanzig Perzent belegt; 3. Die indirekten Steuern von Fleisch werden mit einem fünfprozentigen Gemeindezuschlage belastet;

Darlehens von 10.000 fl zu den ohnehin bereits schuldigen 22.356 fl kaum an- gerathen werden kann, weil dadurch die bleibende Interessencost sehr ver- mehrt werden würde u. bei der Un- zulänglichkeit der Einkünfte dann all- jährlich ein Anlehen nothwendig wäre u. das weitere Mittel der Repartition auf die direkten Steuern als ganz unausführbar betrachtet werden muß, weil eine Umlage von wenig- stens 72 %, die nur die Realitäten u. Gewerbbesitzer treffen wird, diese Stände zweifellos zu Grunde richten müßte, so stelle ich den Antrag: Der Gemeinderath beschließe: 1. Der sich zeigende Abgang im Jahres- voranschlage für das Verwaltungs- jahr 1857 werde dadurch bedeckt, daß die indirekten Steuern mit einem percentuellen Gemeindezu- schlag belastet und die sohin noch resultirenden Abgänge im Bau- kostenpräliminare von circa 4000 fl CMz auf das nächstfolgende Verwaltungs- jahr zur Zalung überwiesen werden, und genehmigt das vorgelegte Präliminare pro 1857; 2. Die indirekten Steuern von sämtlichen, geistigen Flüssigkeiten werden mit einem Gemeindezu- schlage von zwanzig Perzent belegt; 3. Die indirekten Steuern von Fleisch werden mit einem fünfpro- zentigen Gemeindezuschlage be- lastet;

4. Die Feststellung der Modalitäten über die Art u. Weise der Durchführung dieser Zuschlagsbelegung der indirek- ten Besteuerung wird einem Comité übertragen, das der Hr. Bürgermeister hiezu unverweilt zusammen beruft. Abstimmung: Bei dem 1.2. u 4. Antrage: Stimmen- Einhelligkeit für der Antrag. Vor Abstimmung über den 3. An- trag wegen Belegung der indirekt Steuern vom Fleisch stellt Herr Vize- bürgermeister des Amendment: „Man wolle vorerst in Erwägung ziehen, ob man nicht die Belegung der indirekten Steuer auf das Fleisch ganz außer Achtlassen solle, da das Fleisch ein unentbehrlicher Lebens- artikel für alle Klassen der Bevölkerung sey.“ Nachdem hierüber keine Discussion entstand, so wurde zur Abstimmung nach der Antrage des Herrn Vortragenden aus N 3 ge- schritten: Die Herren G. Räthe: Haindl Anton, Vögerl u. Edelbauer stimmten dagegen, sämmtliche übrige Herren Votanten für denselben, somit conclusum per majora für den 3. Antrag. Es erfolgte sonach der Einstimmige Beschluß nach dem 1., 2., und 4. Antrage des Herrn Bürgermeisters und der Majoritätsbeschluß nach seinem 3. Antrage vollen Inhaltes. Herr Vizebürgermeister trägt vor: Mehrere Landgemeinden, welche mit der Stadtgemeinde zur Begründung des Sparrkasse Institutes in Steyr

4. Die Feststellung der Modalitäten über die Art u. Weise der Durchführung dieser Zuschlagsbelegung der indirekten Besteuerung wird einem Comité übertragen, das der Hr. Bürgermeister hiezu unverweilt zusammen beruft. Abstimmung: Bei dem 1.2. u 4. Antrage: StimmenEinhelligkeit für der Antrag. Vor Abstimmung über den 3. Antrag wegen Belegung der indirekt Steuern vom Fleisch stellt Herr Vizebürgermeister des Amendment: „Man wolle vorerst in Erwägung ziehen, ob man nicht die Belegung der indirekten Steuer auf das Fleisch ganz außer Achtlassen solle, da das Fleisch ein unentbehrlicher Lebensartikel für alle Klassen der Bevölkerung sey.“ Nachdem hierüber keine Discussion entstand, so wurde zur Abstimmung nach der Antrage des Herrn Vortragenden aus N 3 geschritten: Die Herren G. Räthe: Haindl Anton, Vögerl u. Edelbauer stimmten dagegen, sämmtliche übrige Herren Votanten für denselben, somit conclusum per majora für den 3. Antrag. Es erfolgte sonach der Einstimmige Beschluß nach dem 1., 2., und 4. Antrage des Herrn Bürgermeisters und der Majoritätsbeschluß nach seinem 3. Antrage vollen Inhaltes. Herr Vizebürgermeister trägt vor: Mehrere Landgemeinden, welche mit der Stadtgemeinde zur Begründung des Sparrkasse Institutes in Steyr

vereinigt sind, stellten vor kurzem als ihnen die betreffenden Beitrittserklärungen zur Unterschrift vorgelegt wurden, die Forderung, es solle im §. 31 der Statuten die Klausel beigeschaltet werden, „daß nach Ableben vor zwei Drittheilen der Gründer das denselben zustehende Recht zur Wahl von 4 Ausschüßen zur Hälfte auf die Stadtgemeinde und zur Hälfte auf die Vereinigten Landgemeinde übergehe.“ Ich glaube um die Aktivirung dieses gemeinnützigen Institutes durch eine Nichtgewährung dieser Forderung nicht noch länger hinauszuschieben, dem Antrag auf Willfahrung dieses Begehrens u. Aufname dieser Klausel in die erwähnten Sparrkasse Statuten beim §. 31 zu stellen zu müssen. Einstimmiger Beschluß nach diesem Antrage. Nach Vorlesung als richtig aufgenommen gefertigt: Gaffl Anton Haller Dr. Spängler Aichinger Sekretär

vereinigt sind, stellten vor kurzem als ihnen die betreffenden Beitritts- erklärungen zur Unterschrift vor- gelegt wurden, die Forderung, es solle im §. 31 der Statuten die Klau- sel beigeschaltet werden, „daß nach Ableben vor zwei Drittheilen der Gründer das denselben zustehende Recht zur Wahl von 4 Ausschüßen zur Hälfte auf die Stadtgemeinde und zur Hälfte auf die Vereinigten Landgemeinde übergehe.“ Ich glaube um die Aktivirung dieses gemeinnützigen Institutes durch eine Nichtgewährung dieser Forderung nicht noch länger hinauszuschieben, dem Antrag auf Willfahrung dieses Begehrens u. Aufname dieser Klausel in die erwähnten Sparr- kasse Statuten beim §. 31 zu stellen zu müssen. Einstimmiger Beschluß nach diesem Antrage. Nach Vorlesung als richtig aufgenommen gefertigt: Gaffl Anton Haller Dr. Spängler Aichinger Sekretär

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