Ratsprotokoll vom 23. September 1856

einer Stadthebamme erledigt sei. Einstimmiger Beschluß: Da der Gemeinderath sich überzeugt hält, daß zwei Hebammen im Gemeindebezirke genügen um instruktions gemäß Hilfs- bedürftigen Armen den erforderlichen Beistand zu leisten, dieß auch aus dem vorliegenden Jahresausweise that- sächlich zu entnehmen ist, so ist kein Grund vorhanden, die über Able- ben der Josefa Barometler frei gewordene Stelle einer dritten Stadt- hebamme wieder zu besetzen. Es wird die Verfügung getroffen, daß der Bezirk der Stadtpfarre der bestellten Hebamme Katharina Söll- beintner, jener der Vorstadtpfarre der Hebamme Barbara Fauni zu- gewiesen ist, um in denselben der armen Bevölkerung beizustehen, u. im Nothfalle nach Umständen sich gegenseitig auszuhelfen. Zu diesem Zwecke sind die Genannten vorzurufen, unter Hinweisung auf die Hebammen Instruktion zur ernstlich aufmerksamen Befolgung der in diesem Ihren zugewiesenen Wirkungskreise liegenden Ver- pflichtungen aufzumahnen u. den Voll- zug in einem kurzen Protokolle zu be- glaubigen. Von dieser Entscheidung werden die Bittwerberinnen in Erledigung ihrer Eingaben u. zwar Rosina Steg- müller Z. 4674 Magdalena Winter Z. 4675 Josefa Huemer Z. 4718 u. Justina Haager Z. 4764 auf Rubriken unter Aushän- digung ihrer Belege verständiget. Unter Einem ergeht an das Cassaamt die Weisung in der einschlägigen Post

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