Ratsprotokoll vom 23. September 1856

einer Stadthebamme erledigt sei. Einstimmiger Beschluß: Da der Gemeinderath sich überzeugt hält, daß zwei Hebammen im Gemeindebezirke genügen um instruktions gemäß Hilfsbedürftigen Armen den erforderlichen Beistand zu leisten, dieß auch aus dem vorliegenden Jahresausweise thatsächlich zu entnehmen ist, so ist kein Grund vorhanden, die über Ableben der Josefa Barometler frei gewordene Stelle einer dritten Stadthebamme wieder zu besetzen. Es wird die Verfügung getroffen, daß der Bezirk der Stadtpfarre der bestellten Hebamme Katharina Söllbeintner, jener der Vorstadtpfarre der Hebamme Barbara Fauni zugewiesen ist, um in denselben der armen Bevölkerung beizustehen, u. im Nothfalle nach Umständen sich gegenseitig auszuhelfen. Zu diesem Zwecke sind die Genannten vorzurufen, unter Hinweisung auf die Hebammen Instruktion zur ernstlich aufmerksamen Befolgung der in diesem Ihren zugewiesenen Wirkungskreise liegenden Verpflichtungen aufzumahnen u. den Vollzug in einem kurzen Protokolle zu beglaubigen. Von dieser Entscheidung werden die Bittwerberinnen in Erledigung ihrer Eingaben u. zwar Rosina Stegmüller Z. 4674 Magdalena Winter Z. 4675 Josefa Huemer Z. 4718 u. Justina Haager Z. 4764 auf Rubriken unter Aushändigung ihrer Belege verständiget. Unter Einem ergeht an das Cassaamt die Weisung in der einschlägigen Post

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