städtischen Rente; – welche sich in dem un- veränderlichen, wirklichen Nennwerthe der Privat-Aktiv Kapitalien biethet, die durch ihre Einziehung in vollen Beträ- gen der Schuldurkunden zum Kosten des städtischen Vermögens in eine andere Form des Erträgnisses umgewandelt würden, ohne daß das Letztere die geringste Ein- buße erleidet. Nachdem nun die Stadt- gemeinde an Privatkapitalien in C.M. 10.000 fl in W.W. 778 fl 179 xr besitzt, so würde mit dieser Rückzalung die Schuld an die Nationalbank beträchtlich ver- mindert, und für den Restbetrag die Möglichkeit angebahnt, denselben in einer gewissen Reihe von Jahren zu amortisiren. Diese Aufkündung soll mit möglichster Schonung der indi- viduellen Verhältnisse, aber zugleich mit jenem Ernste und thunlichsten In- tervenirung der Stadtgemeinde zur Auffindung von Cessionären durchge- führt werden, um den vorgesteckten Zweck: Flüssigmachung jener Kapita- lien in kürzester Zeit – zu erreichen. Dieß vorausgeschickt stelle ich den Antrag: „Der Gemeinderath beschließe die Ein- ziehung resp. Aufkündigung sämtlicher auf Realitäten elocirten Kapitalien der Stadtgemeinde zum Behufe der theil- weisen Amortisirung des von der Bank- filiale in Linz erhaltenen Vorschußes pr. 17.800 fl C.M. in der Art, daß die Flüssig gewor- denen Beträge bei Erneuerung der Pro- longation alsogleich hiezu verwendet werden. Es sind sonach ohne Verzug die betreffen-
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