städtischen Rente; – welche sich in dem unveränderlichen, wirklichen Nennwerthe der Privat-Aktiv Kapitalien biethet, die durch ihre Einziehung in vollen Beträgen der Schuldurkunden zum Kosten des städtischen Vermögens in eine andere Form des Erträgnisses umgewandelt würden, ohne daß das Letztere die geringste Einbuße erleidet. Nachdem nun die Stadtgemeinde an Privatkapitalien in C.M. 10.000 fl in W.W. 778 fl 179 xr besitzt, so würde mit dieser Rückzalung die Schuld an die Nationalbank beträchtlich vermindert, und für den Restbetrag die Möglichkeit angebahnt, denselben in einer gewissen Reihe von Jahren zu amortisiren. Diese Aufkündung soll mit möglichster Schonung der individuellen Verhältnisse, aber zugleich mit jenem Ernste und thunlichsten Intervenirung der Stadtgemeinde zur Auffindung von Cessionären durchgeführt werden, um den vorgesteckten Zweck: Flüssigmachung jener Kapitalien in kürzester Zeit – zu erreichen. Dieß vorausgeschickt stelle ich den Antrag: „Der Gemeinderath beschließe die Einziehung resp. Aufkündigung sämtlicher auf Realitäten elocirten Kapitalien der Stadtgemeinde zum Behufe der theilweisen Amortisirung des von der Bankfiliale in Linz erhaltenen Vorschußes pr. 17.800 fl C.M. in der Art, daß die Flüssig gewordenen Beträge bei Erneuerung der Prolongation alsogleich hiezu verwendet werden. Es sind sonach ohne Verzug die betreffen-
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