Ratsprotokoll vom 16. September 1856

der hiefür zur Einzalung auf das National Anlehen erlangten Vorschuß von 17.800 fl C.M., welcher seit 8. Dezember 1854 bereits 7 mal prolongirt wurde. Diese Prolongation, welcher vor einem halben Jahre ernste Schwierigkeiten entgegenstanden, kann nicht von Quartal zu Quartal auf unbestimmte Zeitdauer gedacht werden, ohne daß die Rückerstattung dieses Darlehens einmal gefordert und hiedurch dem Gemeindehaushalte die empfindlichste Verlegenheit bereitet werde. Es muß daher nach den gegebenen Verhältnissen der finanziellen Lage der Stadtkasse, abgesehen von der bei Feststellung des jeweiligen Jahresvoranschlages genau zu erörternden Frage über die Höhe der abzustoßenden Summe für die theilweise Amortisirung dieser Schuld Vorsorge getroffen werden, ohne daß das städtische Vermögen in seiner Rente vermindert werde. Der gegenwärtige Cours der Staatspapiere macht es ohne herben Verlust ganz unzuläßig, die eingelegten – zu hohen Kursen angekauften Obligationen bis zur Erschöpfung des schuldigen Betrages zu veräußern. Die Aufname eines anderweitigen Darlehens, um den Übelstande der einmal eintretender Kündigung jener 17.800 fl auf vorzubeugen, wird sehr schwer zu realisieren sein, und wäre auch bei der Unmöglichkeit der Aufbringung zu 4 % Verzinsung ein pekuniärer Nachtheil. Es liegt somit das einzige Mittel nahe, die unverweilte Verwendung jener

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