Leopoldseder keine Folge gegeben werden könne, weil die Gemeinde Vorstehung nicht in der Lage ist, die Einwilligung in einer so wichtigen An- gelegenheit ohne Genehmigung der k. k.k. Statthalterei, als Kuratells- behörde des M. V. Fondes zu geben, um so weniger, da keine Sicherstellung geleistet wurde, daß die Raten- zalungen, wie selbe im Gesuch an- getragen sind, auch zugehalten wer- den. Nur in dem Falle, wenn der Gesuchsteller für die angetra- genen Ratenzalungen eine genü- gende Sicherstellung nachzuweisen im Stande ist, kann und wird die Gemeindevorstehung in der Lage sein, die Anträge des Herrn Leopoldseder der h. k.k. Statthalterei, bevorwor- tend zu unterbreiten. Das k.k. Kreisgericht wäre demnach zu er- suchen, Herrn Leopoldseder zur Leistung erwähnter Sicherstellung binnen 8 Tagen aufzufordern. 4068. Kreisämtl. Int. pcto. Aufname des v. A. Nothhaft rückbezalten Ris. Kap. pr. 1000 fl C.M. für den M. V. Fond. Wird unter Kom. Rückschluß die auf- getragene gegründete Äußerung bezüglich der Dringlichkeit dieser Ka- pitalsaufname unter Anschluß einer Abschrift, der dem Berichte über die mißlichen Zustände beigegebener Bi- lanz über die veränderten Ein- nahmen u. Ausgaben des Fondes des h. k.k. Statthalterei im Wege der wohll. k.k. Kreisbehörde unterbreitet. 4059. Gesuch des Schullehrers Benedikt um
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