Leopoldseder keine Folge gegeben werden könne, weil die Gemeinde Vorstehung nicht in der Lage ist, die Einwilligung in einer so wichtigen Angelegenheit ohne Genehmigung der k. k.k. Statthalterei, als Kuratellsbehörde des M. V. Fondes zu geben, um so weniger, da keine Sicherstellung geleistet wurde, daß die Ratenzalungen, wie selbe im Gesuch angetragen sind, auch zugehalten werden. Nur in dem Falle, wenn der Gesuchsteller für die angetragenen Ratenzalungen eine genügende Sicherstellung nachzuweisen im Stande ist, kann und wird die Gemeindevorstehung in der Lage sein, die Anträge des Herrn Leopoldseder der h. k.k. Statthalterei, bevorwortend zu unterbreiten. Das k.k. Kreisgericht wäre demnach zu ersuchen, Herrn Leopoldseder zur Leistung erwähnter Sicherstellung binnen 8 Tagen aufzufordern. 4068. Kreisämtl. Int. pcto. Aufname des v. A. Nothhaft rückbezalten Ris. Kap. pr. 1000 fl C.M. für den M. V. Fond. Wird unter Kom. Rückschluß die aufgetragene gegründete Äußerung bezüglich der Dringlichkeit dieser Kapitalsaufname unter Anschluß einer Abschrift, der dem Berichte über die mißlichen Zustände beigegebener Bilanz über die veränderten Einnahmen u. Ausgaben des Fondes des h. k.k. Statthalterei im Wege der wohll. k.k. Kreisbehörde unterbreitet. 4059. Gesuch des Schullehrers Benedikt um
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