rerer Gebrechen an den städt. Mauthschranken. Wird dem Herrn Bittsteller auf Gesuch No. 4559 wegen Hebung angezeigter Gebrechen bedeutet: a. Es wird von der Barabtheilung am d.Mts. Augenschein abgehalten u. das Nöthige verfügt werden. b. Zu Betreff eines Blechdaches über den Eingang am Hause des Pächters selbst wird Herr Bauverwalter Millner Besichtigung vornehmen u. das Geeignete anordnen. Die That müßte aber jedenfalls derselbe aus eigenem machen lassen. Die in c. angesuchte Zurück Versetzung des Keglbriller- und Errichtung eines Nothschrankens wird zwar bewilliget, jedoch muß H. Pettenberger dieß ebenfalls aus eigenem Bestreiten und im Falle sich dieses als unpraktisch zeigen sollte, selben auf Verlangen des Gmde. Rathes in den früheren Stand setzen. Über den Schranken am Schnallenthor kann bis auf höhere Anordnung vorläufig nicht verfügt werden. Eine Laterne zur Beleuchtung des Schrankens hat H. Bauverwalter Wittigschlager unter den alten Vorräten auszusuchen u. zustellen zu lassen. Hievor ist H. Pettenberger zu verständigen. 4367. Leop. Degenfellner nõe Elise Beninger um Zalungsanweisung der II. Rate für den Ennsdorf. Schulhausbau pr. 2753 fl 37 1/2 C.M. Werden dem Gesuchsteller vorläufig fl 1500 C.M. aus der Stadtkasse resp. Schulkonkurrenz gegen gehörige Quittung angewiesen.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2