Nutzinger u. Haratzmüller zu erscheinen. 4455. & 3282. Noten des kk. Bezirkamtes v. 29. Juny u. 29 Aug. betreffs Verbesserungen im städtischen Theater. Ist an das kk. Bezirksamt die entworfene Note zu erlassen. 4310. Dekr. der kk. Kreisbeh. v. 21. Aug. l.J. Z. 5762 mit der h. Statth. Entscheidung v. 14 Aug. Z. 13264, wornach die von Vinz. Osterberger angesuchte Transferirung des rad. Schermesserergewerbes vom Hause № 252 bey der Steyr nicht bewilligt, dagegen die verkäufl. Eigenschaft dieses Gewerbes angeordnet hat. Von diesem h. Erlaße ist H. Vinz. Osterberger mit Intim. Dekr. zu verständigen. Nach erfolgter Rechtskraft dieser Entscheidung ist sich auf Grund derselben wegen Löschung der im Grundbuche Maat Steyr III fol. 548 vorgetragenen Realeigenschaft des auf dem Hause No. 63/251 bey der Steyr bisher ausgeübten Schermessergewerbes an das wohllöb. kk. Kreisgericht Steyr zu verwenden, u. hat sohin gleichzeitig die Gewerbprotokollsführung im Gewerbvormerkungsprotokolle der Stadt Steyr ein eigenes folium zu eröffnen, u. hierauf unter Berufung auf den verstehenden h. Statth. Erlaß das bisher im obigen Grundbuche ein-
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