kurzem Wege zu erkundigen, aus welchem Fonde der entfallende Be- trag zalbar beantragt wurde. 3778. Sign. der kk Kreisbehörde wg. Schulbe- such der Mädchenschule. Ist sich den ertheilten Anordnungen ge- mäß zu benehmen u. insbesondere auf das Betteln der Kinder strenge Obsicht zu pflegen. Insbesondere aber ist bey der Strafbemessung für Schulver- säumnisse vorzüglich gegen alle jene ohne Schonung vorzugehen, die der Schulbesuch wegen betteln vernachlässigen. Inbetreff der geregelten Armenversorgung ist endlich zur Ausführung der bereits hierüber erfolgten ge- meinderäthlichen Beschlüsse zu schreiten. 3086. Prot. Jak. Spitaler wg. Belassung erhöhter Verpfleggebür. Die Verpfleggebür mit täglich 15 xr CMz wird bis zum Schluß des lau- fenden Jahres genehmigt, nachdem bisher noch keine Erleichterung in den Lebensmittelpreisen ein- getreten sind. Der Bittsteller wird aber erinnert um die weitere Belassung der erhöhten Gebür rechtzeitig wieder einzu- schreiten. 565. Spitalsverwaltung Windischgarsten wg. Verpflegskosten für Ant. Hofbauer Der Betrag von 11 fl 12 xr CMz ist an die Kran- kenhausverwaltung Windischgarsten mit dem Bemerken einzusenden, daß in Hinkunft für abgegebene Schuhe oder andere Kleidungsstücke eine
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