kurzem Wege zu erkundigen, aus welchem Fonde der entfallende Betrag zalbar beantragt wurde. 3778. Sign. der kk Kreisbehörde wg. Schulbesuch der Mädchenschule. Ist sich den ertheilten Anordnungen gemäß zu benehmen u. insbesondere auf das Betteln der Kinder strenge Obsicht zu pflegen. Insbesondere aber ist bey der Strafbemessung für Schulversäumnisse vorzüglich gegen alle jene ohne Schonung vorzugehen, die der Schulbesuch wegen betteln vernachlässigen. Inbetreff der geregelten Armenversorgung ist endlich zur Ausführung der bereits hierüber erfolgten gemeinderäthlichen Beschlüsse zu schreiten. 3086. Prot. Jak. Spitaler wg. Belassung erhöhter Verpfleggebür. Die Verpfleggebür mit täglich 15 xr CMz wird bis zum Schluß des laufenden Jahres genehmigt, nachdem bisher noch keine Erleichterung in den Lebensmittelpreisen eingetreten sind. Der Bittsteller wird aber erinnert um die weitere Belassung der erhöhten Gebür rechtzeitig wieder einzuschreiten. 565. Spitalsverwaltung Windischgarsten wg. Verpflegskosten für Ant. Hofbauer Der Betrag von 11 fl 12 xr CMz ist an die Krankenhausverwaltung Windischgarsten mit dem Bemerken einzusenden, daß in Hinkunft für abgegebene Schuhe oder andere Kleidungsstücke eine
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