Ratsprotokoll vom 15. Juli 1856

Z. 7777 u. den Reggs. Verordnung v. 18. Oktobr. 1844 Z. 25596 u. 2. Mai 1848 Zl. 8560 sind in dem Falle der Zalungsunfähig- keit des Verpflegten die Meister und Innungen sowie die Dienstgeber zu verhalten, die aufgelaufenen Kranken- u. Verpflegskosten ihrer Angehörigen zu tragen. In diesem Sinne ist das Schreiben an das Bürgermeister- amt Neustift zu erlassen. 3161. Note der k.k. Finanz Prok. Abtheil. wg. Legates zur Pfarrkirche Garsten aus der Verlaaft. des Can. Plersch. Nachdem nunmehr die Ziffer der die Verlaaft. treffenden Bauauslagen bekannt geworden ist, so ist mit Ge- wissheit anzunehmen, daß das Ar- men Institut als Universal Erbe ganz leer ausgehen werde, daher selbes, ohne Gefahr für sich, nicht im Stande ist, solche Legate vorschußweise zu berichtigen u. auch nachdem er- wähnten § 692 d. a. bGB. nicht verhalten werden kann, weil die Sicherstellung desselben nicht gewährlei- stet ist. In diesem Sinne ist die Re- note an die k.k. Finanz Prok. Abthelg. zu erlassen. 3440. Anna Molterer um Unterstand. Ist selber im Bruderhause bewilligt. 3116. Judith Schön um Unterstand. Zur Vormerkung. 2174. Anna Mayr um Unterstand. Zur Vormerkung. Vorgelesen und angenommen. Crammer Aichinger Sekr. M. Lechner Millner

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