nicht möglich sei, und für den Nichtbewilligungsfall das Ansuchen um baldigen Ergänzung des Gemeinderathes zustellen. 3157. Nach dem a. h. sanktionirten Gemeinde Statut der Stadt Steyr v. 11. November 1850 §. 28 ist die Anzal der Mitglieder des Gemeinderathes dieser Stadt auf 24 festgesetzt. Gegenwärtig beläuft sich die Zal der Gemeinderäthe nur mehr auf 18. Josef Plersch u. Alois Schwingenschuß sind verstorben. Georg Duffer u. Emil Vakano sind ausgetreten u. an einen andern Ort ihrer Bestimmung berufen worden u. die Beiden Andr. Woisetschläger u. Franz Pfaffenberger sind in Konkurs verfallen. Die Verhinderung von 2 oder 3 Gemeinderäthen durch Krankheit oder dringende Geschäfte bei der Sitzung zu erscheinen tritt sehr häufig ein u. in einem solchen Falle ist mehr als ein Drittel der ursprünglichen Gemeinderats-Anzal abgängig, sohin ein Beschluß, zu welchem 2/3 der Mitglieder nach ihrer bestandenen Anzal von 24 nothwendig erscheinen, nicht zu Stande zu bringen. Aus diesem Grunde wird der Antrag gestellt, es solle der Gemeinderath um Ergänzung seiner fehlenden 6 Mitglieder durch eine vom h. kk. Ministerio des Innern zu vollziehende Ernennung der
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