Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 27. Juni 1856 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr
Rathsprotokoll über die Sitzung des Gemeinderathes der kk. lf. Kreisstadt Steyr vom 27. Juny 1856 unter dem Vorsitze des Herrn Vizebürgermeisters Anton Haller im Beisein des P.T. Herrn kk. Statthaltereirathes und Kreisvorstehers Reichenbach und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Lechner Millner, Vögerl, Edelbauer, Vogl, Heindl Michael, von Jäger, Haratzmüller, Krenklmüller, Heindl Anton, Stigler, Wittigschlager. Abwesend: Herr Bürgermeister u. Herr G.Rath Nutzinger be- urlaubt, durch Krankheit entschuldigt: die Herren Gemeinde- räthe: von Koller, Eysn, und Seidl. 3112. Nach einem vom kk. Herrn Kreis- vorsteher vorausgeschickten Vor- trage stellt Herr Vizebürger- meister den Antrag: Der Gemeinderath wolle in Folge der zwischen der h. kk. Statthalterey u. dem h. kk. Oberlandesgerichts- präsidio gepflogenen Vorver- handlungen in dem von dem Ge- meinderathe in der Sitzung vom 29. Jänner 1856 beschlossenen Ver- tragsentwurfe wegen Überlassung des der Stadtgemeinde gehörigen Excoelestinergebäudes an das kk. Kreisgericht für Strafjustizzwecke etc. nachstehende Modifikationen zu genehmigen u. aufzunehmen ge- ruhen und zwar: 1. Der § 3. des Entwurfes soll am Schlusse lauten: „Wenn sie dieselben zum eigenen Gebrauche und insbesondere für Schulzwecke aus öffentlichen Rücksichten mit Anerkennung der vorgesetzten politischen Behörden benöthiget.“ 2. Beim §. 4 ist der Zusatz an-
Rathsprotokoll über die Sitzung des Gemeinderathes der kk. lf. Kreisstadt Steyr vom 27. Juny 1856 unter dem Vorsitze des Herrn Vizebürgermeisters Anton Haller im Beisein des P.T. Herrn kk. Statthaltereirathes und Kreisvorstehers Reichenbach und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Lechner Millner, Vögerl, Edelbauer, Vogl, Heindl Michael, von Jäger, Haratzmüller, Krenklmüller, Heindl Anton, Stigler, Wittigschlager. Abwesend: Herr Bürgermeister u. Herr G.Rath Nutzinger beurlaubt, durch Krankheit entschuldigt: die Herren Gemeinderäthe: von Koller, Eysn, und Seidl. 3112. Nach einem vom kk. Herrn Kreisvorsteher vorausgeschickten Vortrage stellt Herr Vizebürgermeister den Antrag: Der Gemeinderath wolle in Folge der zwischen der h. kk. Statthalterey u. dem h. kk. Oberlandesgerichtspräsidio gepflogenen Vorverhandlungen in dem von dem Gemeinderathe in der Sitzung vom 29. Jänner 1856 beschlossenen Vertragsentwurfe wegen Überlassung des der Stadtgemeinde gehörigen Excoelestinergebäudes an das kk. Kreisgericht für Strafjustizzwecke etc. nachstehende Modifikationen zu genehmigen u. aufzunehmen geruhen und zwar: 1. Der § 3. des Entwurfes soll am Schlusse lauten: „Wenn sie dieselben zum eigenen Gebrauche und insbesondere für Schulzwecke aus öffentlichen Rücksichten mit Anerkennung der vorgesetzten politischen Behörden benöthiget.“ 2. Beim §. 4 ist der Zusatz an-
zufügen: „Auch verpflichtet sich die Gemeinde in den vorbehaltenen Theilen keine Adaptirungen vorzunehmen, oder dieselben in solcher Weise zu benutzen, daß dadurch der Zweck des Gerichts- und Arresthauses gestört wurde, daher sie bei sich ergebenden Veränderungen in der Widmung oder Benützung der vorbehaltenen Gebäudetheile vorläufig zur Erwirkung der Zustimmung mit der kompetenten gerichtlichen Behörde sich in das Einvernehmen zu setzen hat. 3. Der §. 8 erhält den Zusatz: „Als das kk. Kreisgericht oder eine demselben entsprechende Gerichtsbehörde in Steyr seinen Sitz hat.“ Einstimmiger Beschluß nach diesem Antrage, wornach die Gemeinde Steyr die gewünschten Modifikation der §.§. 3, 4 u. 8 ihres Entwurfes v. 29. Jänner 1856, wie sie im Vortrage dieses Protokolles wörtlich aufgenommen sind, rechtsverbindlich annimmt und in die Ausfertigung der Vertragsurkunde nach diesen Modifikationen williget. 3064. Kreis behördl. Ind. v. 22. Juny l.J. Z. 4268 wg. neuerlicher gemeinderäthlicher Berathung wg. Aufname eines Darlehens v. 15.000 fl weiterer 10 % tiger Umlage pro 856. Hierüber ist mit der Bitte, um Gewährung des früher gestellten Ansuchens Bericht zu erstatten, daß eine Sitzung mit 16 Gemeinderäthen gegenwärtig
zufügen: „Auch verpflichtet sich die Gemeinde in den vorbehaltenen Theilen keine Adaptirungen vor- zunehmen, oder dieselben in solcher Weise zu benutzen, daß dadurch der Zweck des Gerichts- und Arrest- hauses gestört wurde, daher sie bei sich ergebenden Veränderungen in der Widmung oder Benützung der vorbehaltenen Gebäudetheile vorläufig zur Erwirkung der Zustimmung mit der kompetenten gerichtlichen Behörde sich in das Ein- vernehmen zu setzen hat. 3. Der §. 8 erhält den Zusatz: „Als das kk. Kreisgericht oder eine demselben entsprechende Ge- richtsbehörde in Steyr seinen Sitz hat.“ Einstimmiger Beschluß nach diesem Antrage, wornach die Gemeinde Steyr die gewünschten Modifikation der §.§. 3, 4 u. 8 ihres Entwurfes v. 29. Jänner 1856, wie sie im Vor- trage dieses Protokolles wört- lich aufgenommen sind, rechtsver- bindlich annimmt und in die Aus- fertigung der Vertragsur- kunde nach diesen Modifikationen williget. 3064. Kreis behördl. Ind. v. 22. Juny l.J. Z. 4268 wg. neuerlicher gemeinde- räthlicher Berathung wg. Aufname eines Darlehens v. 15.000 fl weiterer 10 % tiger Umlage pro 856. Hierüber ist mit der Bitte, um Gewährung des früher gestellten Ansuchens Bericht zu erstatten, daß eine Sitzung mit 16 Gemeinderäthen gegenwärtig
nicht möglich sei, und für den Nicht- bewilligungsfall das Ansuchen um baldigen Ergänzung des Gemeinde- rathes zustellen. 3157. Nach dem a. h. sanktionirten Ge- meinde Statut der Stadt Steyr v. 11. November 1850 §. 28 ist die An- zal der Mitglieder des Gemeinde- rathes dieser Stadt auf 24 festge- setzt. Gegenwärtig beläuft sich die Zal der Gemeinderäthe nur mehr auf 18. Josef Plersch u. Alois Schwingenschuß sind verstorben. Georg Duffer u. Emil Vakano sind ausgetreten u. an einen andern Ort ihrer Bestimmung berufen worden u. die Beiden Andr. Woisetschläger u. Franz Pfaffenberger sind in Konkurs verfallen. Die Verhinderung von 2 oder 3 Gemeinderäthen durch Krankheit oder dringende Geschäfte bei der Sitzung zu erscheinen tritt sehr häufig ein u. in einem solchen Falle ist mehr als ein Drittel der ursprünglichen Gemeinderats-Anzal abgängig, sohin ein Beschluß, zu welchem 2/3 der Mitglieder nach ihrer bestan- denen Anzal von 24 nothwendig erscheinen, nicht zu Stande zu bringen. Aus diesem Grunde wird der Antrag gestellt, es solle der Gemeinderath um Ergänzung seiner fehlenden 6 Mitglieder durch eine vom h. kk. Ministerio des Innern zu vollziehende Ernennung der
nicht möglich sei, und für den Nichtbewilligungsfall das Ansuchen um baldigen Ergänzung des Gemeinderathes zustellen. 3157. Nach dem a. h. sanktionirten Gemeinde Statut der Stadt Steyr v. 11. November 1850 §. 28 ist die Anzal der Mitglieder des Gemeinderathes dieser Stadt auf 24 festgesetzt. Gegenwärtig beläuft sich die Zal der Gemeinderäthe nur mehr auf 18. Josef Plersch u. Alois Schwingenschuß sind verstorben. Georg Duffer u. Emil Vakano sind ausgetreten u. an einen andern Ort ihrer Bestimmung berufen worden u. die Beiden Andr. Woisetschläger u. Franz Pfaffenberger sind in Konkurs verfallen. Die Verhinderung von 2 oder 3 Gemeinderäthen durch Krankheit oder dringende Geschäfte bei der Sitzung zu erscheinen tritt sehr häufig ein u. in einem solchen Falle ist mehr als ein Drittel der ursprünglichen Gemeinderats-Anzal abgängig, sohin ein Beschluß, zu welchem 2/3 der Mitglieder nach ihrer bestandenen Anzal von 24 nothwendig erscheinen, nicht zu Stande zu bringen. Aus diesem Grunde wird der Antrag gestellt, es solle der Gemeinderath um Ergänzung seiner fehlenden 6 Mitglieder durch eine vom h. kk. Ministerio des Innern zu vollziehende Ernennung der
selben aus den nachstehend Vorgeschlagenen einzuschreiten beschließen. Vorzuschlagende Gemeinderäthe: die Herren: Franz Sedlazek kk. Kreisbauamts-Vorstand, Ferdinand Krakowitzer kk. Kreisgerichtsrath, Kajetan Plaichinger kk. Kreisgerichtsdir., Med. Dor Alois Spengler, Franz Sandböck Buchhändler, Engl Eisenhändler, Eduard Mayr Kaufmann, Amort Eisenhändler, Michael Reschauer Kaufmann, Michael Haas Buchdrucker, Josef Reichl Feilhauer, Franz Unzeitig Feilhauer, Johann Reder Weißwarenhändler, Johann John Lederer, Franz Haller Ringmacher, Alois Nothhaft Kaufmann, Ignaz Domberger Tuchscherer. Einstimmiger Beschluß nach diesem Antrage. Vorgelesen u. angenommen. Haller M. Lechner Aichinger Sekretär Millner
selben aus den nachstehend Vorge- schlagenen einzuschreiten beschließen. Vorzuschlagende Gemeinderäthe: die Herren: Franz Sedlazek kk. Kreisbauamts-Vorstand, Ferdinand Krakowitzer kk. Kreisgerichtsrath, Kajetan Plaichinger kk. Kreisgerichtsdir., Med. Dor Alois Spengler, Franz Sandböck Buchhändler, Engl Eisenhändler, Eduard Mayr Kaufmann, Amort Eisenhändler, Michael Reschauer Kaufmann, Michael Haas Buchdrucker, Josef Reichl Feilhauer, Franz Unzeitig Feilhauer, Johann Reder Weißwarenhändler, Johann John Lederer, Franz Haller Ringmacher, Alois Nothhaft Kaufmann, Ignaz Domberger Tuchscherer. Einstimmiger Beschluß nach diesem Antrage. Vorgelesen u. angenommen. Haller M. Lechner Aichinger Sekretär Millner
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