Bierhäusern von 30 xr oder 1 fl für das Armeinstitut eingehoben werde, Ersteres wurde dem Wiener Gemein- de Rath über Ansuchen desselben durch den h. Erlaß des Ministeriums des Innern v. 7. Febr. 1849 Z. 3053 genehmigt der 2te stüzt sich auf den früheren Bezug für Feuerre- quisiten Muskettengelder & der 3te wurde unlängst durch einen h. Statthal- terei-Erlas in Unterösterreich eingeführt. Zur Einführung oder Eröffnung obiger Ertragsquellen gehört aber die Geneh- migung des h. Statthalterei, welche unter den gesetzlichen Bestimmungen nachzusu- chen seyn wird. Bis jedoch diese berathen & beschloßen, bis weiters die h. Stattholterei Bewilligung erfolgt & endlich die Einhebung eingeleitet werden kann vergeht fast ein Jahr & der Bedarf des Allernöthigen mangelt. Bey der Dringlichkeit des Bedarfes & um die Gemeindeglider gegenüber des Staats & der Gemeinde selbst zahlungs- fähig zu erhalten kann ich daher kein an- deres Mittel in Vorschlag bringen, als den ausgewiesenen Abgang von circa fl 15.000 CMz durch ein Darlehen zu decken welches bei der kk. p. National Bank in Wien, gegen Bürgschaftslei- stung & jährlichen Abschlagszahlungen v. fl 1000 & eine 4 % Interessen, welche Abschlagszahlung & Interessenbetrages alljährlich durch eine eigene Umlage eingelegt & somit nach Umlauf v. 15 Jah- ren hindurch Capital sammt Interessen ge- tilgt sein müssen, negoziret werde. Und da sogleich Geld geschaffen werden muß, um den Ankauf des erforderli-
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