Ratsprotokoll vom 20. Mai 1856

14.200 fl entziffern der bis zur Stunde unbedeckt dessen Aufbringung aber dringend gebothen ist. Demnach verweise ich auf die §§ 58, 59 & 60 der a.h. genehmigten Gemeinde Ordnung. Bereits ist eine Umlage auf die direckten Steuern abgeheischt, es bleibt kein anderer Ausweg als entweder eine Umlage auf die indireckte Steuern oder die Eröffnung neuer Ertragsquellen oder die Aufnahme eines Darlehens d.i. eine Creditsoperation. Nach den erhaltenen Daten des kk. Finanzwach Commissariats betragen die indirecten Steuern fl 27.196 pr 855/1856 das höchste Maß einer Umlage 20 % für alle steuerpflichtigen Partheien ohne Ausnahme würde den Betrag von fl 5440 abwerfen, zur Dekung des ausgewiesenen Abgangs fehlen aber dennoch fl 9000. Neue Ertragsquellen zu schaffen, dürften gewiß am Platze seyn, & ich glaube 2 meiner früher gestellten Anträge zu erneuern diese sind: daß von allen Verlassenschaften im Gemeindebezirk welche 100 fl übersteigen 1 % an den Armenfond abzuführen seyn. Daß die Einhebung 1/2 % bei Besitzveränderungen unter Lebenden mit Ausnahme der Zuheirathungen, sowie bei Allein oder Besitzabschreibungen auf Grund von Verlassenschafts-Einantwortungen & bei Verkauf f. Gewerben vom Werth des Hauses oder Gewerbes zur Stadtcassa eingeführt & daß eine Taxe für Offenhaltungs Licenzen in Gast-, Caffe- &

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