Ratsprotokoll vom 20. Mai 1856

14.200 fl entziffern der bis zur Stunde un- bedeckt dessen Aufbringung aber dringend gebothen ist. Demnach verweise ich auf die §§ 58, 59 & 60 der a.h. genehmigten Ge- meinde Ordnung. Bereits ist eine Umlage auf die di- reckten Steuern abgeheischt, es bleibt kein anderer Ausweg als entweder eine Umlage auf die in- direckte Steuern oder die Eröff- nung neuer Ertragsquellen oder die Aufnahme eines Darlehens d.i. eine Creditsoperation. Nach den erhaltenen Daten des kk. Finanz- wach Commissariats betragen die indirecten Steuern fl 27.196 pr 855/1856 das höchste Maß einer Umlage 20 % für alle steuer- pflichtigen Partheien ohne Ausnahme wür- de den Betrag von fl 5440 abwerfen, zur Dekung des ausgewiesenen Abgangs feh- len aber dennoch fl 9000. Neue Ertragsquellen zu schaffen, dürften ge- wiß am Platze seyn, & ich glaube 2 meiner früher gestellten Anträge zu erneu- ern diese sind: daß von allen Verlassenschaften im Ge- meindebezirk welche 100 fl übersteigen 1 % an den Armenfond abzuführen seyn. Daß die Einhebung 1/2 % bei Besitzverän- derungen unter Lebenden mit Aus- nahme der Zuheirathungen, sowie bei Allein oder Besitzabschreibungen auf Grund von Verlassenschafts-Einantwor- tungen & bei Verkauf f. Gewerben vom Werth des Hauses oder Gewerbes zur Stadt- cassa eingeführt & daß eine Taxe für Of- fenhaltungs Licenzen in Gast-, Caffe- &

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