werden unter den Protokollsbedingungen gemeinderäthlich ratifizirt. Hievon sind die Ersteher rathschlägig zu verständigen. 1723. Karl Winklmair wg. Überlassung der Öhlbergfleischbank No. 3 u. Rücklassen der Bank No. 7 für jährl. 30 fl. Gegen der Bezug der Fleischbank No. 3 gegen jene No. 7 wird gemeinderäthlich nichts eingewendet und kann der Pachtkontrakt abgeschlossen u. hieher vorgelegt werden. Nachdem aber der bisherige Pächter der Bank No. 3 der Pachtzins bis 10. Oktober d.J. u. Bittsteller Winklmair von seiner Bank No. 7 bis Ende Oktober d.J. zu zalen hat, so haben sich beide Töchter bis Ablauf der Pachtzeit unter sich zu einigen. Hievon sind diese und des Kassaamt behufs erforderlicher Vorschreibung auf übliche Weise zu verständigen. 1722. Englbert Hack Aufkündigung der Öhlbergfleischbank No. 3. Diese Aufkündigung wird zur Wissenschaft genommen, wovon Englbert Hack mit dem Bemerken in Kenntniß zu setzen ist, daß der Pacht vom Tage der Aufkündung d.i. 10. April bis 10. Oktober l.J. noch mit 15 fl C.M. zu entrichten komt. Das Kassaamt ist zur weiteren Amtshandlung von diesem Rathschlage zu verständigen. 1796. Jakob Wuritsch um Bewohnungskonsens. Zur Besichtigung dieser nicht unbedeutenden Baulichkeiten ist das löbl. k.k. Kreisbauamt auf geeignetem Wege um Theilname bei dieser Coõn
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