Spenglergerechtsame. In Gemäßheit der gepflogenen Erhebun- gen über die personelle Eignung des Ge- suchstellers u. den Lokalbedarf zur Ver- mehrung der hierortigen Spenglerge- werbe, welche ein negatives Re- sultat herausstellten, ist dieses An- suchen abweislich zu erledigen. 1335. Franz Koppler um ein pers. Binder- gewerbe in Aichet. Ist dem Franz Koppler über die gepflo- genen Erhebungen rücksichtlich des Lo- kalbedarfes u. seiner persönlichen Eig- nung ein personelles Befugniß zur Ausübung des Bindergewerbes mit dem Standorte in Aichet zu ver- leihen u. hat sich derselbe zum Behufe der Erwerbsteuerbelegung hier- amts zu melden. 1521. Anton Mahner um Ertheilung eines pers. Befugnisses zur Verfertigung von Werkzeugen für Scheermesser-, Ahlschmied-, Feilhauer- u. Schuster-Ge- werbe. Nachdem die Erzeugung der er- wähnten Werkzeuge nicht in das Bereich der concessionirten Gewerbe gehört, sondern zu der freigege- benen Beschäftigungen zu zählen ist, der Ausübung der gebeten Beschäftigung aber kein Anstand entgegen liegt, so ist selbe zu gestatten u. bezüglich der Erwerbsteuerbelegung des weiteren Amt zu handeln. 1652. Franz Dechantsreiter um Bewilligg. zum Uhrgehäusemachen. Nachdem der Ausübung der freien Beschäftigung des Uhrgehäusemachens kein Hinderniß entgegensteht, so ist
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