und Anberaumung der Zeit zu bitten von Seite der Gemeinde Repräsentanz werden H. G.R. Wittigschlager u. Eysn Dist. Aktuar Willner u. Stadtarzt Dr. Krakowitzer beiwohnen u. sohin Relation erstatten. Übrigens dürfte bei dieser Coon. ein besondres Augenmerk auf die dem Vernehmen nach hölzernen und stukaturten Wände im II. Stocke um so mehr genommen werden, als der Hausbesitzer ein III. Stockwerk aufzuführen projektiert hat. 1756. Die 3 Stadtschullehrer um Anschaffung des Brennholzes u. Ersatz des Mehrbetrages an Holz-Spalterlohn. Nachdem den Herren Stadtschullehrer mit G.R. Beschluß v. 7. Aug. v.J. Z. 8319 welcher von der wohl. k.k. Kreisvorstehg. genehmigt wurde, ein Pauschale für Schulbedürfnisse bewilligt wurde, so kann weder auf einen Ersatz früher ausgelegten Mehrspalterlohnes, noch in eine künftige Erhöhung des hiefür bestimten Betrages gewilligt werden. Der Holzbedarf ist für Rechnung der Schulkonkurrenz auf gewöhnliche Weise zu decken u. hat die Kanzley dieserwegen Amt zu handeln. 1333. Prot. über die Verpachtung der Gewölbe an der Schloßmauer auf 6 Jahre. Werden die sämtlichen Anbothe mit Ausname des Fetzgruber'schen Anbotes genehmigt und hat das Sekretariat die Abfassung der Pachtverträge zu veranlassen. Was jener Anbot des Fetzgruber anbelangt, so will der G.R. ihm sein Gewölbe auf 36 fl pro anno je
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