die Leistungen Alles aufzubiethen habe, um der Anforderungen der Zeit zu entsprechen, sondern auch bemüht sein möchte, in Bezug auf die Mißhelligkeiten mit seinen Personale dem kk. Bezirksgerichte keine Veranlassung zu weiterer Beschwerde zu geben. Auf Nachlaß des Entgeltes zu 30 fl für die Zeit vom 15. März bis Ende April des Jahres 1856 fand aber die Gemeinderath nicht einzugehen, daher Bittsteller, dieser Betrag an das städt. Kassaamt abzuführen hat, welch letztens hiervon rathschlägig zu verständigen ist. Herr Gemeinderath Eysn stellt folgenden Antrag: Bei der Gemeinderaths Sitzung vom 12. Febr. l.J. ist beschlossen worden, die Anträge, welche der Herr Kreisvorsteher und der Herr Kreisgerichts Präsident wegen der Überlassung des Excoelestinergebäude an das Ärar gestellt haben, nicht anzunehmen. Nachdem alle bisher gepflogenen Verhandlungen in dieser Angelegenheit zu keinem Ziele führten, u. es höchst wünschenswerth ist, diese Sache zum Abschluß zu bringen, so stelle ich den Antrag: Es soll eine neuerliche Eingabe an das hohe kk. Justiz Ministerium
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