vorliegenden Zahlungsvormerkun- gen vorzubringen. 4545. Abschaffung des Häuser u. Strassen- bettels. Das Polizeiamt erhält hiermit den Auftrag, die von dem Ge- meinderathe genehmigte Revision aller Partheien vorzunehmen, u. hiebei im Sinne der Besprechung vor 17. Feber l.J. vorzugehen. Diese Revision hat am zu beginnen u. ist das Resultat von jedem Tage in solange vor- zulegen, bis dieselbe geendet sein wird. Nach dieser ersteren An- zeige ist der Tag u. die Stunde der abzuhaltenden Coõn von dem Herrn Bürgermeister zu bestimmen, wozu täglich eine Anzahl Haus- besitzer, zwei Gmderäthe, Hr. Dist. Akt. Willner dann die betreff. Armenväter u. Viertlmeister einzuladen sind. Ebenso ist der Hr. Ortspfarrer zu ersuchen, dieser Coõn selbst beizuwohnen, oder hiezu einen Cooperator zu bestellen. Bei derselben sind die Armen in ein Verzeichnis aufzunehmen und nachdem Aus- spruche der Coõn, als sehr bedürf- tig, bedürftig und minder bedürftig zu bezeichnen, wo- bei auch eine Rubrik für besonde- re Anmerkungen zu eröffnen sein wird. Zugleich sind die Haus- besitzer aufzufordern jenen Betrag zu zeichnen, welchen sie bei Abschaffung des Bettels wochentl.
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