Ratsprotokoll vom 19. Februar 1856

vorliegenden Zahlungsvormerkungen vorzubringen. 4545. Abschaffung des Häuser u. Strassenbettels. Das Polizeiamt erhält hiermit den Auftrag, die von dem Gemeinderathe genehmigte Revision aller Partheien vorzunehmen, u. hiebei im Sinne der Besprechung vor 17. Feber l.J. vorzugehen. Diese Revision hat am zu beginnen u. ist das Resultat von jedem Tage in solange vorzulegen, bis dieselbe geendet sein wird. Nach dieser ersteren Anzeige ist der Tag u. die Stunde der abzuhaltenden Coõn von dem Herrn Bürgermeister zu bestimmen, wozu täglich eine Anzahl Hausbesitzer, zwei Gmderäthe, Hr. Dist. Akt. Willner dann die betreff. Armenväter u. Viertlmeister einzuladen sind. Ebenso ist der Hr. Ortspfarrer zu ersuchen, dieser Coõn selbst beizuwohnen, oder hiezu einen Cooperator zu bestellen. Bei derselben sind die Armen in ein Verzeichnis aufzunehmen und nachdem Ausspruche der Coõn, als sehr bedürftig, bedürftig und minder bedürftig zu bezeichnen, wobei auch eine Rubrik für besondere Anmerkungen zu eröffnen sein wird. Zugleich sind die Hausbesitzer aufzufordern jenen Betrag zu zeichnen, welchen sie bei Abschaffung des Bettels wochentl.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2