schluß zu bringen, — und in der Absicht, sowohl einerseits den hohen kk. Behörden durch willfähriges Entgegenkommen einen Beweis der städtischen Loyalität zu liefern, als auch anderntheils der Stadtgemeinde selbst durch die baldige Übertragung der sämtliche Reallasten des fraglichen Excoelestinergebäudes an das Ärar einen erheblichen Vortheil zuzuwenden, — die Annahme dieser beantragten Abänderungen im hierortigen Vertragsentwurfe zu befürworten, u. stelle demnach den Antrag: „Der löbl. Gemeinderath beschließe die Annahme des von der wohl. kk. Kreisbehörde vorgelegten Entwurfs des Vertrages zwischen der Stadtgemeinde Steyr und dem h. kk. Ärar wegen Überlassung des Excoelestinergebäudes zu Strafjustizzwecken mit Ausname als in der Fassung des städtischen Entwurfes verbleibenden §es 5 — vollen Inhaltes.“ — Nach gepflogener Berathung stellt Herr G.Rath Eysn den im Beschluße enthaltenen Gegenantrag. — Abstimmung. Für den Antrag: 1. Haller, 2. Nutzinger, 3. Wittigschlager, 4. Stigler. Gegen den Antrag: 1. Vögerl, 2. Edelbauer, 3. Vogl, 4. Heindl Michael, 5. von Jäger, 6. Krenklmüller, 7. Heindl Anton, 8. Eysn, 9. Lechner, welch
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