ungeschmälerte Ratifikation desselben zu erwirken. Bei genannter G.Rathsitzung wurden außer dem Vorsitzenden noch die Herren G.Räthe Nutzinger und Wittigschlager als Vertreter des Gemeinderathes bey allfällig anzuberaumenden Commissionsverhandlungen in dieser Angelegenheit gewählt. Am 8. l.Mts. fand über Einladung des P.T. Herrn Kreis Vorstehers bei der kk Kreisbehörde unter Intervenirung des kk. Herrn Kreisgerichts Präsidenten, des kk. Herrn Kreisbauvorstandes und der genannten 3 Kommunalvertreter eine kommissionelle Berathung über den von der Stadtgemeinde vorgelegten Vertragsentwurf statt, deren Ergebniß der löbl. Gemeinderath aus dem hier vorliegenden Commissions Protokolle zu entnehmen beliebe. (Ablesung des Kreisamtl. CoonsProt. v. 8.lMts. z. 780) Nach dieser Verhandlung bestehen die von dem Herrn kk KreisgerichtsPräsidenten und dem P.T. Herrn Kreisvorsteher beantragter Modifikationen hauptsächlich in der Abänderung der §.§. 3, 6, 8, u. 9 des städtischen Vertragsentwurfes. Im §. 3 wäre die Abtretung der Lokalitäten des zweiten Stockes zur unentgeltlichen Benutzung für den Zeitpunkt zu fixiren, wenn für die definitive Unterkunft der Realschule von der betroffenen kk.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2