Ratsprotokoll vom 12. Februar 1856

Letzterer jedoch lediglich gegen die Septirung des §. 3 des kreisämtl. Vertragsentwurfes stimmt, und dieserhalb das votum separatum abgibt, daß besagter §. 3 nach der im städtischen Vertragsentwurf enthaltenen Fassung mit der Modifikation beibehalten werden möge, daß die Stadtgemeinde die Lokalitäten des zweiten Stockes dann zur Verfügung stellen wird, wenn sie dieselben für Schulzwecke nicht mehr benöthiget. Sohin kam zu Stande folgendes Conclusum per majora: In Gemäßheit der bereits in dieser Angelegenheit vorausgegangenen Verhandlungen findet sich der Gemeinderath verpflichtet, die Annahme des von der wohl. kk. Kreisbehörde unterm 11. l.Mts. Z. 780 herabgelangten Vertragsentwurfes wegen Überlassung des Excoelestinergebäudes an das kk. Ärar nach Maßgabe des Vorstehenden Antrages — sowie die Annahme der im kreisämtl. CoõnProtokolle v. 8. l.Mts. angeregten Abänderungen des bezüglichen städtischen Vertragsentwurfes abzulehnen. 556. Erlaß der h. kk Statthalterei v. 23. v. Mts. Z. 21134 wegen Verleihung des Dor. Josef von Pflügl'schen Stipendiums p 39 fl 12 x an Ludwig Stuppöck. Hievon ist dessen Vater Herr Ignatz Stuppöck durch Int. Dekt. zu verständigen. III Section Referent Herr G.R. Stigler. 603. Rechn. Revident überreicht die Repartition der Gemeindeumlagen p 856. Zur Wissenschaft u sind unver-

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