Berathung des Vertrags- entwurfes gegangen, und derselbe mit Abänderung der §.§. 3 u .5 im Allgemeinen angenommen. Diese Ab- änderungen betrafen ei- nerseits den Kostenpunkt der der Stadtgemeinde zu- gemutheten Adaptirung mit einem Aufwande von 2557 fl 38 und einer Modifikation der Benützung des zweiten Stockes des Excoelestinergebäudes. Hiebei waren folgende Mo- tive maßgebend. Die seit dem Jahre 1848 für die hohen Staatszwecke willig gebrachten Opfer haben in dem städtischen Haushalte eine empfindliche Nachwirkung hervorgerufen, indem die Adaptirung des Ex- jesuitengebäudes bei einem Voranschlage von 4057 fl 54 xr auf 10.075 fl zu stehen kam, die neuer- liche Herstellung der Arreste einer Auslage vor 1685 fl verursachte und die freiwillige Abtretung des Excoelestinergebäudes das Auf- geben von 225 fl CMz Zinsungen, einem Kapitale von 4500 fl ent- sprechend, nach sich zog. Diese Leist- ungen, welche die Anerkennung des h. Justizministeriums fanden haben aber zu einer förmlichen Er- schöpfung der finanzielen Kräfte geführt u. machen es zur unerläß- lichen Nothwendigkeit jeder weite- ren Beitragsleistung enthoben
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