Berathung des Vertragsentwurfes gegangen, und derselbe mit Abänderung der §.§. 3 u .5 im Allgemeinen angenommen. Diese Abänderungen betrafen einerseits den Kostenpunkt der der Stadtgemeinde zugemutheten Adaptirung mit einem Aufwande von 2557 fl 38 und einer Modifikation der Benützung des zweiten Stockes des Excoelestinergebäudes. Hiebei waren folgende Motive maßgebend. Die seit dem Jahre 1848 für die hohen Staatszwecke willig gebrachten Opfer haben in dem städtischen Haushalte eine empfindliche Nachwirkung hervorgerufen, indem die Adaptirung des Exjesuitengebäudes bei einem Voranschlage von 4057 fl 54 xr auf 10.075 fl zu stehen kam, die neuerliche Herstellung der Arreste einer Auslage vor 1685 fl verursachte und die freiwillige Abtretung des Excoelestinergebäudes das Aufgeben von 225 fl CMz Zinsungen, einem Kapitale von 4500 fl entsprechend, nach sich zog. Diese Leistungen, welche die Anerkennung des h. Justizministeriums fanden haben aber zu einer förmlichen Erschöpfung der finanzielen Kräfte geführt u. machen es zur unerläßlichen Nothwendigkeit jeder weiteren Beitragsleistung enthoben
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