Ratsprotokoll vom 29. Jänner 1856

nur durch die wohl. kk. Kreis- behörde eingeleuteten Verhand- lung seine vollste Bereitwillig- keit zur endlichen Vereinbarung an den Tag legen werde, jeder auch der entferntesten Anschein eines Widerstandes gegen- über der h. Behörden vermie- den wissen wolle und neuerdings bereit sei, seine patriotische Gesinnung und aufopfernde Hingebung für Staatszwecke zu bethätigen; c. daß ihm jedoch eine un- abweisbare und ernste Gränze hiebey gezogen sei, welche ihn moralisch nöthiget, das dringliche Gebot der Selbst- erhaltung zu beachten, um nicht unter der Wucht des finanzielen Druckes vollends zu erliegen. Diese Rück- sicht muß bei einer moralischen Person als Corporation, welche aus- ihrem Gewissen u. der öffentlichen Meinung Rechnung tragenden Männern besteht, desto mehr vorwalten, als es bei der aufhabenden Ver- antwortlichkeit ein unver- zeihlicher Leichtsinn wäre sich zur Übernahme von Ver- bindlichkeiten bereit zu erklären, deren Erfüllung die über- zeugende Gewißheit im Schoße birgt, den eigenen Ruin herbeizuführen. Es wurde sonach zur

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