diese höchst wichtige Angelegenheit, welche in Laufe von 5 Jahren periodisch mit kürze- ren und längeren Unterbrechungen zu ver- schiedenen durch die Zeitverhältnisse be- dingten Modifikationen führte, von der Ver- samlung nicht in dem ganzen Umfange ihrer in die Zukunft eingreifen der Wichtigkeit er- faßt werde, um sich ein ruhiges selbstbe- stimmendes Urtheil zu bilden, aus welchem allein eine gänzlich unbefangene Entscheidung erfolgen könne. Dieses Gefühl der Un- sicherheit fand seinen Ausdruck in der all- gemeinen Bitte, mit Hilfe der genauen Durchsicht der einschlägigen Verhandlungs- akten zu einem übereinstimmenden Be- schluß zu gelangen, u. daher die be- schließliche Verhandlung bis zur nächsten Sitzung zu vertagen. Um diesen Zweck zu erreichen u. sich der Majorität zu vergewissern, fand am 26. Jänner l.J. eine Comitébe- rathung von 10 Gemeinderäthen statt. Nach genommener Einsicht u. kurzer Erörterung in Haupt- fragen hat man, ohne in das Rechtsverhältniß einzugehen, zwei Punkte als wesentliche Vor- bedingungen zur gewünschten Einigung ins Auge gefaßt u. sich hiedurch die unverrückte Richt- schnur zur Realisirung der schwe- benden Lösung vorgezeichnet. Es wurde einmüthig ausge- sprochen und zum Beschluße er- hoben, daß der Gemeinderath, von dem lebhaften Wunsche durch- drungen, die Bestimmung des Excoelestiner Gebäudes außer allen Zweifel zu stellen, bey der
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