Ratsprotokoll vom 29. Jänner 1856

diese höchst wichtige Angelegenheit, welche in Laufe von 5 Jahren periodisch mit kürzeren und längeren Unterbrechungen zu verschiedenen durch die Zeitverhältnisse bedingten Modifikationen führte, von der Versamlung nicht in dem ganzen Umfange ihrer in die Zukunft eingreifen der Wichtigkeit erfaßt werde, um sich ein ruhiges selbstbestimmendes Urtheil zu bilden, aus welchem allein eine gänzlich unbefangene Entscheidung erfolgen könne. Dieses Gefühl der Unsicherheit fand seinen Ausdruck in der allgemeinen Bitte, mit Hilfe der genauen Durchsicht der einschlägigen Verhandlungsakten zu einem übereinstimmenden Beschluß zu gelangen, u. daher die beschließliche Verhandlung bis zur nächsten Sitzung zu vertagen. Um diesen Zweck zu erreichen u. sich der Majorität zu vergewissern, fand am 26. Jänner l.J. eine Comitéberathung von 10 Gemeinderäthen statt. Nach genommener Einsicht u. kurzer Erörterung in Hauptfragen hat man, ohne in das Rechtsverhältniß einzugehen, zwei Punkte als wesentliche Vorbedingungen zur gewünschten Einigung ins Auge gefaßt u. sich hiedurch die unverrückte Richtschnur zur Realisirung der schwebenden Lösung vorgezeichnet. Es wurde einmüthig ausgesprochen und zum Beschluße erhoben, daß der Gemeinderath, von dem lebhaften Wunsche durchdrungen, die Bestimmung des Excoelestiner Gebäudes außer allen Zweifel zu stellen, bey der

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