Rathsprotokoll über die Sitzung des Gemeinderathes der kk. l.f. Kreisstadt Steyr vom 29. Jänner 1856 unter dem Vorsitze des Herrn Vizebürgermeisters Anton Haller, im Beisein des P.T. Herrn kk. Statthalterei Rathes und Kreisvorstehers Reichenbach und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Lechner, Millner, Vögerl, Vogl, Edelbauer, Heindl Michael, von Jäger, Haratzmüller Krenklmüllner, Heindl Anton, Eysn, Stigler, Wittigschlager, Nutzinger. Abwesend: Herr Bürgermeister krank; die Herren Gemeinderäthe: von Koller und Woisetschläger entschuldigt, u. Seidl. Herr Vizebürgermeister trägt vor: 2366/545 Vortrag. Vor der jüngsten Gemeinderathssitzung vom 24. Jänner d.J. hat der verehrte Herr Statthaltereirath und Kreisvorsteher in einem umständlichen Vorträge den ganzen Verhandlungsgang zwischen den hohen Behörden u. der Stadtgemeinde bezüglich der Abtretung des Excoelestiner Gebäudes mit den Schlußanträgen entwickelt, daß a. das Vertragsverhältniß zwischen dem h. Ärar u. der Stadtgemeinde festgestellt wird, und b. der diesfalls entworfene Vertrag die Bestättigung des Gemeinderathes erhalte. Über Einladung hierüber die Abstimmung vorzunehmen, habe ich mir vorerst die Frage erlaubt, ob den versammelten Herren das Rechtsverhältniß zwischen dem h. Justiz Ärar und der Stadtgemeinde vollkommen klar sei, weil sich nur hieraus eine richtige Schlußfolgerung über die von selbst sich ergebende Verpflichtung der Gemeinde mit richtigen Einblick auf alle hierauf Bezug nehmenden Faktoren ziehen läßt. Die Discussion zeigte, daß
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