Ratsprotokoll vom 29. Jänner 1856

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 29. Jänner 1856 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Rathsprotokoll über die Sitzung des Gemeinderathes der kk. l.f. Kreisstadt Steyr vom 29. Jänner 1856 unter dem Vorsitze des Herrn Vizebürgermeisters Anton Haller, im Bei- sein des P.T. Herrn kk. Statthalterei Rathes und Kreisvorstehers Reichen- bach und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Lechner, Millner, Vögerl, Vogl, Edelbauer, Heindl Michael, von Jäger, Haratzmüller, Krenklmüllner, Heindl Anton, Eysn, Stigler, Wittigschlager, Nutzinger. Abwesend: Herr Bürgermeister krank; die Herren Gemein- deräthe: von Koller und Woisetschläger entschuldigt, u. Seidl. Herr Vizebürgermeister trägt vor: 2366/545 Vortrag. Vor der jüngsten Gemeinderathssitzung vom 24. Jänner d.J. hat der verehrte Herr Statthaltereirath und Kreisvorsteher in einem umständlichen Vorträge den ganzen Verhandlungsgang zwischen den hohen Be- hörden u. der Stadtgemeinde bezüglich der Abtretung des Excoelestiner Gebäudes mit den Schlußanträgen entwickelt, daß a. das Vertragsverhältniß zwischen dem h. Ärar u. der Stadtgemeinde festgestellt wird, und b. der diesfalls entworfene Vertrag die Bestättigung des Gemeinderathes erhalte. Über Einladung hierüber die Ab- stimmung vorzunehmen, habe ich mir vor- erst die Frage erlaubt, ob den versammel- ten Herren das Rechtsverhältniß zwischen dem h. Justiz Ärar und der Stadtgemeinde vollkommen klar sei, weil sich nur hieraus eine richtige Schlußfolgerung über die von selbst sich ergebende Verpflichtung der Gemeinde mit richtigen Einblick auf alle hierauf Bezug nehmenden Faktoren ziehen läßt. Die Discussion zeigte, daß

Rathsprotokoll über die Sitzung des Gemeinderathes der kk. l.f. Kreisstadt Steyr vom 29. Jänner 1856 unter dem Vorsitze des Herrn Vizebürgermeisters Anton Haller, im Beisein des P.T. Herrn kk. Statthalterei Rathes und Kreisvorstehers Reichenbach und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Lechner, Millner, Vögerl, Vogl, Edelbauer, Heindl Michael, von Jäger, Haratzmüller Krenklmüllner, Heindl Anton, Eysn, Stigler, Wittigschlager, Nutzinger. Abwesend: Herr Bürgermeister krank; die Herren Gemeinderäthe: von Koller und Woisetschläger entschuldigt, u. Seidl. Herr Vizebürgermeister trägt vor: 2366/545 Vortrag. Vor der jüngsten Gemeinderathssitzung vom 24. Jänner d.J. hat der verehrte Herr Statthaltereirath und Kreisvorsteher in einem umständlichen Vorträge den ganzen Verhandlungsgang zwischen den hohen Behörden u. der Stadtgemeinde bezüglich der Abtretung des Excoelestiner Gebäudes mit den Schlußanträgen entwickelt, daß a. das Vertragsverhältniß zwischen dem h. Ärar u. der Stadtgemeinde festgestellt wird, und b. der diesfalls entworfene Vertrag die Bestättigung des Gemeinderathes erhalte. Über Einladung hierüber die Abstimmung vorzunehmen, habe ich mir vorerst die Frage erlaubt, ob den versammelten Herren das Rechtsverhältniß zwischen dem h. Justiz Ärar und der Stadtgemeinde vollkommen klar sei, weil sich nur hieraus eine richtige Schlußfolgerung über die von selbst sich ergebende Verpflichtung der Gemeinde mit richtigen Einblick auf alle hierauf Bezug nehmenden Faktoren ziehen läßt. Die Discussion zeigte, daß

diese höchst wichtige Angelegenheit, welche in Laufe von 5 Jahren periodisch mit kürzeren und längeren Unterbrechungen zu verschiedenen durch die Zeitverhältnisse bedingten Modifikationen führte, von der Versamlung nicht in dem ganzen Umfange ihrer in die Zukunft eingreifen der Wichtigkeit erfaßt werde, um sich ein ruhiges selbstbestimmendes Urtheil zu bilden, aus welchem allein eine gänzlich unbefangene Entscheidung erfolgen könne. Dieses Gefühl der Unsicherheit fand seinen Ausdruck in der allgemeinen Bitte, mit Hilfe der genauen Durchsicht der einschlägigen Verhandlungsakten zu einem übereinstimmenden Beschluß zu gelangen, u. daher die beschließliche Verhandlung bis zur nächsten Sitzung zu vertagen. Um diesen Zweck zu erreichen u. sich der Majorität zu vergewissern, fand am 26. Jänner l.J. eine Comitéberathung von 10 Gemeinderäthen statt. Nach genommener Einsicht u. kurzer Erörterung in Hauptfragen hat man, ohne in das Rechtsverhältniß einzugehen, zwei Punkte als wesentliche Vorbedingungen zur gewünschten Einigung ins Auge gefaßt u. sich hiedurch die unverrückte Richtschnur zur Realisirung der schwebenden Lösung vorgezeichnet. Es wurde einmüthig ausgesprochen und zum Beschluße erhoben, daß der Gemeinderath, von dem lebhaften Wunsche durchdrungen, die Bestimmung des Excoelestiner Gebäudes außer allen Zweifel zu stellen, bey der

diese höchst wichtige Angelegenheit, welche in Laufe von 5 Jahren periodisch mit kürze- ren und längeren Unterbrechungen zu ver- schiedenen durch die Zeitverhältnisse be- dingten Modifikationen führte, von der Ver- samlung nicht in dem ganzen Umfange ihrer in die Zukunft eingreifen der Wichtigkeit er- faßt werde, um sich ein ruhiges selbstbe- stimmendes Urtheil zu bilden, aus welchem allein eine gänzlich unbefangene Entscheidung erfolgen könne. Dieses Gefühl der Un- sicherheit fand seinen Ausdruck in der all- gemeinen Bitte, mit Hilfe der genauen Durchsicht der einschlägigen Verhandlungs- akten zu einem übereinstimmenden Be- schluß zu gelangen, u. daher die be- schließliche Verhandlung bis zur nächsten Sitzung zu vertagen. Um diesen Zweck zu erreichen u. sich der Majorität zu vergewissern, fand am 26. Jänner l.J. eine Comitébe- rathung von 10 Gemeinderäthen statt. Nach genommener Einsicht u. kurzer Erörterung in Haupt- fragen hat man, ohne in das Rechtsverhältniß einzugehen, zwei Punkte als wesentliche Vor- bedingungen zur gewünschten Einigung ins Auge gefaßt u. sich hiedurch die unverrückte Richt- schnur zur Realisirung der schwe- benden Lösung vorgezeichnet. Es wurde einmüthig ausge- sprochen und zum Beschluße er- hoben, daß der Gemeinderath, von dem lebhaften Wunsche durch- drungen, die Bestimmung des Excoelestiner Gebäudes außer allen Zweifel zu stellen, bey der

nur durch die wohl. kk. Kreis- behörde eingeleuteten Verhand- lung seine vollste Bereitwillig- keit zur endlichen Vereinbarung an den Tag legen werde, jeder auch der entferntesten Anschein eines Widerstandes gegen- über der h. Behörden vermie- den wissen wolle und neuerdings bereit sei, seine patriotische Gesinnung und aufopfernde Hingebung für Staatszwecke zu bethätigen; c. daß ihm jedoch eine un- abweisbare und ernste Gränze hiebey gezogen sei, welche ihn moralisch nöthiget, das dringliche Gebot der Selbst- erhaltung zu beachten, um nicht unter der Wucht des finanzielen Druckes vollends zu erliegen. Diese Rück- sicht muß bei einer moralischen Person als Corporation, welche aus- ihrem Gewissen u. der öffentlichen Meinung Rechnung tragenden Männern besteht, desto mehr vorwalten, als es bei der aufhabenden Ver- antwortlichkeit ein unver- zeihlicher Leichtsinn wäre sich zur Übernahme von Ver- bindlichkeiten bereit zu erklären, deren Erfüllung die über- zeugende Gewißheit im Schoße birgt, den eigenen Ruin herbeizuführen. Es wurde sonach zur

nur durch die wohl. kk. Kreisbehörde eingeleuteten Verhandlung seine vollste Bereitwilligkeit zur endlichen Vereinbarung an den Tag legen werde, jeder auch der entferntesten Anschein eines Widerstandes gegenüber der h. Behörden vermieden wissen wolle und neuerdings bereit sei, seine patriotische Gesinnung und aufopfernde Hingebung für Staatszwecke zu bethätigen; c. daß ihm jedoch eine unabweisbare und ernste Gränze hiebey gezogen sei, welche ihn moralisch nöthiget, das dringliche Gebot der Selbsterhaltung zu beachten, um nicht unter der Wucht des finanzielen Druckes vollends zu erliegen. Diese Rücksicht muß bei einer moralischen Person als Corporation, welche aus- ihrem Gewissen u. der öffentlichen Meinung Rechnung tragenden Männern besteht, desto mehr vorwalten, als es bei der aufhabenden Verantwortlichkeit ein unverzeihlicher Leichtsinn wäre sich zur Übernahme von Verbindlichkeiten bereit zu erklären, deren Erfüllung die überzeugende Gewißheit im Schoße birgt, den eigenen Ruin herbeizuführen. Es wurde sonach zur

Berathung des Vertragsentwurfes gegangen, und derselbe mit Abänderung der §.§. 3 u .5 im Allgemeinen angenommen. Diese Abänderungen betrafen einerseits den Kostenpunkt der der Stadtgemeinde zugemutheten Adaptirung mit einem Aufwande von 2557 fl 38 und einer Modifikation der Benützung des zweiten Stockes des Excoelestinergebäudes. Hiebei waren folgende Motive maßgebend. Die seit dem Jahre 1848 für die hohen Staatszwecke willig gebrachten Opfer haben in dem städtischen Haushalte eine empfindliche Nachwirkung hervorgerufen, indem die Adaptirung des Exjesuitengebäudes bei einem Voranschlage von 4057 fl 54 xr auf 10.075 fl zu stehen kam, die neuerliche Herstellung der Arreste einer Auslage vor 1685 fl verursachte und die freiwillige Abtretung des Excoelestinergebäudes das Aufgeben von 225 fl CMz Zinsungen, einem Kapitale von 4500 fl entsprechend, nach sich zog. Diese Leistungen, welche die Anerkennung des h. Justizministeriums fanden haben aber zu einer förmlichen Erschöpfung der finanzielen Kräfte geführt u. machen es zur unerläßlichen Nothwendigkeit jeder weiteren Beitragsleistung enthoben

Berathung des Vertrags- entwurfes gegangen, und derselbe mit Abänderung der §.§. 3 u .5 im Allgemeinen angenommen. Diese Ab- änderungen betrafen ei- nerseits den Kostenpunkt der der Stadtgemeinde zu- gemutheten Adaptirung mit einem Aufwande von 2557 fl 38 und einer Modifikation der Benützung des zweiten Stockes des Excoelestinergebäudes. Hiebei waren folgende Mo- tive maßgebend. Die seit dem Jahre 1848 für die hohen Staatszwecke willig gebrachten Opfer haben in dem städtischen Haushalte eine empfindliche Nachwirkung hervorgerufen, indem die Adaptirung des Ex- jesuitengebäudes bei einem Voranschlage von 4057 fl 54 xr auf 10.075 fl zu stehen kam, die neuer- liche Herstellung der Arreste einer Auslage vor 1685 fl verursachte und die freiwillige Abtretung des Excoelestinergebäudes das Auf- geben von 225 fl CMz Zinsungen, einem Kapitale von 4500 fl ent- sprechend, nach sich zog. Diese Leist- ungen, welche die Anerkennung des h. Justizministeriums fanden haben aber zu einer förmlichen Er- schöpfung der finanzielen Kräfte geführt u. machen es zur unerläß- lichen Nothwendigkeit jeder weite- ren Beitragsleistung enthoben

zu sein. Es ist nicht denkbar, daß die h. Staatsverwaltung bei solchen Verhältnissen vor den mit der Gemeindeverwaltung betrauten Organen auf den Ersatz von Kosten bestehen werde, welche sich bei den der Gemeinde zu Gebote stehenden Mitteln als unerschwingbar und zugleich störend einwirkend auf die weiters gesetzlich obliegen- den Verpflichtungen herausstellen. Der beste Wille muß sich hiebei un- ter das harte Gesetz der nüchternen Auffassung bringen und den einzigen hier möglichen Ausweg betreten, in einer wohlbegründeten Darstellung hohen Orts die gnädige Schonung der Gemeinde von weiteren Zahlungs- auflagen zu erbitten. Die Reservirung des zweiten Stockes begründet sich durch das Be- dürfniß für Schulzwecke bei dem gänzlichen Mangel irgend anders- wo verfügbarer größeren Räum- lichkeiten für uns vorzusehende Eventualitäten. Unter diesem Eindrucke ent- stand der abgeänderte Vertrags entwurf, welcher der Versamlung nun vorgetragen wird. — (Ablesung des Vertragsentwurfes) — Auf Grund des vorausgeschickten und nach Anhörung des soeben abgelesenen Dokumentes brin- ge ich folgende Anträge zur Abstimmung mittelst Namens- aufruf:

zu sein. Es ist nicht denkbar, daß die h. Staatsverwaltung bei solchen Verhältnissen vor den mit der Gemeindeverwaltung betrauten Organen auf den Ersatz von Kosten bestehen werde, welche sich bei den der Gemeinde zu Gebote stehenden Mitteln als unerschwingbar und zugleich störend einwirkend auf die weiters gesetzlich obliegenden Verpflichtungen herausstellen. Der beste Wille muß sich hiebei unter das harte Gesetz der nüchternen Auffassung bringen und den einzigen hier möglichen Ausweg betreten, in einer wohlbegründeten Darstellung hohen Orts die gnädige Schonung der Gemeinde von weiteren Zahlungsauflagen zu erbitten. Die Reservirung des zweiten Stockes begründet sich durch das Bedürfniß für Schulzwecke bei dem gänzlichen Mangel irgend anderswo verfügbarer größeren Räumlichkeiten für uns vorzusehende Eventualitäten. Unter diesem Eindrucke entstand der abgeänderte Vertrags entwurf, welcher der Versamlung nun vorgetragen wird. — (Ablesung des Vertragsentwurfes) — Auf Grund des vorausgeschickten und nach Anhörung des soeben abgelesenen Dokumentes bringe ich folgende Anträge zur Abstimmung mittelst Namensaufruf:

Anträge: 1. Der Gemeinderath genehmiget den Vertragsentwurf zwischen dem hohen Ärar und der Stadtgemeinde bezüglich der Überlassung des Excoelestinergebäudes en bloc. 2. Dieser sonach einestheils rechtsgiltige Vertrag wird unter wohlgegründeter Darstellung der demselben zu Grunde liegenden Motive einer wohl. kk. Kreisbehörde mit der ehrfurchtsvollen Bitte vorgelegt, hohen Orts die ungeschmälerte Ratifikation erwirken zu wollen. 3. Der Gemeinderath bringt über Ansprache des Vorsitzenden dem P.T. Herrn Statthaltereirathe u. Kreisvorsteher, welcher die heutige Sitzung mit seiner Gegenwart beehrt, den ehrerbietigen Ausdruck der dankbaren Anerkennung für die bisherige werkthätige Unterstützung der Gemeinde mit der Bitte dar, auch in der schwebende Frage die gnädige Inbetrachtnahme und den weitgreifenden Einfluß nicht zu versagen. Einstimmiger Beschluß nach diesen drey Anträgen. Als Vertreter des Gemeinderathes bei allfällig anzuberaumenden Comißionen in dieser Angelegenheit werden der Herr Bürgermeister oder dessen Stellvertreter und die Herren Gemeinderäthe Nutzinger u. Wittig schlager gewählt. (Hierauf entfernte sich der P.T. kk. Herr Kreisvorsteher u. die Sitzung wurde fortge setzt)

Anträge: 1. Der Gemeinderath geneh- miget den Vertragsentwurf zwischen dem hohen Ärar und der Stadtgemeinde bezüglich der Über- lassung des Excoelestinergebäudes en bloc. 2. Dieser sonach einestheils rechtsgiltige Vertrag wird unter wohlgegründeter Dar- stellung der demselben zu Grunde liegenden Motive einer wohl. kk. Kreisbehörde mit der ehr- furchtsvollen Bitte vorgelegt, hohen Orts die ungeschmälerte Ra- tifikation erwirken zu wollen. 3. Der Gemeinderath bringt über Ansprache des Vorsitzenden dem P.T. Herrn Statthaltereirathe u. Kreisvorsteher, welcher die heu- tige Sitzung mit seiner Gegen- wart beehrt, den ehrerbietigen Ausdruck der dankbaren Aner- kennung für die bisherige werk- thätige Unterstützung der Gemein- de mit der Bitte dar, auch in der schwebende Frage die gnädige Inbetrachtnahme und den weitgreifenden Einfluß nicht zu versagen. Einstimmiger Beschluß nach diesen drey Anträgen. Als Vertreter des Gemeinderathes bei allfällig anzuberaumenden Comißionen in dieser Angelegenheit werden der Herr Bür- germeister oder dessen Stellvertreter und die Herren Gemeinderäthe Nutzinger u. Wittig schlager gewählt. (Hierauf entfernte sich der P.T. kk. Herr Kreisvorsteher u. die Sitzung wurde fortge setzt)

I. Section. Referent Herr G.R. Millner. 134. Gesuch um Ehebewilligung des Joh. Lutzenberger. Abweislich zu verbescheiden. 332. Johann Steffin um Ehebewilligung. Mit abschlägigen Bescheid zu erledigen. 398. Josef Stadler im Ehebewilligung. Ist keine Folge zu geben. 246. Rekurs des Alexander Gruber wg. verweigerter Ehebewilligung. Ist hierüber der kk, Kreisbehörde ein die frühere Abweisung mo- tivirender Bericht zu erstatten. III. Section Referent Herr G. R. Stigler. 362. Note des std. Bez. Gerichtes Steyr wg. geeigneter Einflußname, daß bei künf- tiger Theaterverpachtung die Behelligung der Gerichte vermieden werde. Zur Wissenschaft u. ist bei der künf- tigen Verpachtung des hiesigen städti- schen Theaters darauf Rücksicht zu nehmen. 384. Gesuch als Theaterdirektors Karl Stollkarschin um Wiederverpachtung des hiesigen Theaters für die Winter- saison 1856 u und Ausfertigung ei- nes Zeugnißes. Wird der Bittsteller mit Rathschlag verständigt, daß der Pacht für das hiesige städt. Theater für die nächste Wintersaison öffentlich ausgeschrieben werden wird u. es selben dann erst unbenommen bleibt, sich mit einem neuen, instruirten Gesuche in Compe- tenz zu setzen. Mit dem Gesuche um Ausfertigung eines Zeug- nisses bezüglich seiner Leistungen als Theaterdirektor wird der

I. Section. Referent Herr G.R. Millner. 134. Gesuch um Ehebewilligung des Joh. Lutzenberger. Abweislich zu verbescheiden. 332. Johann Steffin um Ehebewilligung. Mit abschlägigen Bescheid zu erledigen. 398. Josef Stadler im Ehebewilligung. Ist keine Folge zu geben. 246. Rekurs des Alexander Gruber wg. verweigerter Ehebewilligung. Ist hierüber der kk, Kreisbehörde ein die frühere Abweisung motivirender Bericht zu erstatten. III. Section Referent Herr G. R. Stigler. 362. Note des std. Bez. Gerichtes Steyr wg. geeigneter Einflußname, daß bei künftiger Theaterverpachtung die Behelligung der Gerichte vermieden werde. Zur Wissenschaft u. ist bei der künftigen Verpachtung des hiesigen städtischen Theaters darauf Rücksicht zu nehmen. 384. Gesuch als Theaterdirektors Karl Stollkarschin um Wiederverpachtung des hiesigen Theaters für die Wintersaison 1856 u und Ausfertigung eines Zeugnißes. Wird der Bittsteller mit Rathschlag verständigt, daß der Pacht für das hiesige städt. Theater für die nächste Wintersaison öffentlich ausgeschrieben werden wird u. es selben dann erst unbenommen bleibt, sich mit einem neuen, instruirten Gesuche in Competenz zu setzen. Mit dem Gesuche um Ausfertigung eines Zeugnisses bezüglich seiner Leistungen als Theaterdirektor wird der

Herr Bittsteller an das löbl. kk. Bezirksamt gewiesen, da die Gemeinde zur Ausfertigung desselben nicht kompetent ist. 118. Kassaamt und zwangsweise Einbringung aushaftender städt. Umlagen. Sind die Restanten vorzurufen u. eindringlichst zur Berichtigung ihres Ausstandes zu ermahnen, u. nach etwaiger Fruchtlosigkeit hat das Vollzugsbureau die Einbringung der inngenannten Rückstände auf dem gesetzlichen Zwangswege vorzukehren. 361. Note des std. Bezirksgerichtes wg. Erfolglassung der Dienstcaution des verst. Kassiers Göschl. Ist an das löbl. std. Bezirksgericht rückzuerwidern, daß weder die Fonds- u. Kirchenrechnungen für die diese Caution innliegt erledigt, noch das betreffende Absolutorium herabgelangt sei. 331. Note des kk. Kreisgerichtes Steyr wg. Nachtragsabhandlung u. allfälliger Mortuarsbemessung nach Paul Fetzgruber. Dem Kassaarte zur Einhebung des entfallenden Mortuars Betrages von dieser nachträglich verhandelten Aktivforderung zuzustellen. 196. Sicherstellungsurkunde u. Bescheid über den von J. u S. Diltsch an die Stadtkasse schuldigen Mortuarsbetrag pr 87 fl 18 2/4 xr Zur Wissenschaft und ist diese Zessionsurkunde samt Grundbuchsbescheid dem Kassaamte zur einstweiligen Hinterlegung zuzustellen, und wird nach Ablauf der halbjährigen

Herr Bittsteller an das löbl. kk. Bezirksamt gewiesen, da die Gemein- de zur Ausfertigung desselben nicht kompetent ist. 118. Kassaamt und zwangsweise Einbrin- gung aushaftender städt. Umlagen. Sind die Restanten vorzurufen u. eindringlichst zur Berichtigung ihres Ausstandes zu ermahnen, u. nach etwaiger Fruchtlosigkeit hat das Vollzugsbureau die Einbringung der inngenannten Rückstände auf dem gesetzlichen Zwangswege vorzukehren. 361. Note des std. Bezirksgerichtes wg. Er- folglassung der Dienstcaution des verst. Kassiers Göschl. Ist an das löbl. std. Bezirksgericht rückzuerwidern, daß weder die Fonds- u. Kirchenrechnungen für die diese Caution innliegt erledigt, noch das betreffende Absolutorium herabgelangt sei. 331. Note des kk. Kreisgerichtes Steyr wg. Nachtragsabhandlung u. allfälliger Mortuarsbemessung nach Paul Fetzgruber. Dem Kassaarte zur Einhebung des entfallenden Mortuars Betrages von dieser nachträglich verhandelten Ak- tivforderung zuzustellen. 196. Sicherstellungsurkunde u. Bescheid über den von J. u S. Diltsch an die Stadtkasse schuldigen Mortuarsbetrag pr 87 fl 18 2/4 xr Zur Wissenschaft und ist diese Zessions- urkunde samt Grundbuchsbescheid dem Kassaamte zur einstweiligen Hinterlegung zuzustellen, und wird nach Ablauf der halbjährigen

Zalungsfrist der zedirte Betrag u. rücksichtlich das ausständige Mor- tuar pr 87 fl 18 2/4 xr CMz von dem neuen Schuldner desselben einzubringen sein. 104. Kassaamt um Einbringung der hinter Sebastian Lughofer Besitzer des Hauses N. 124 in der Stadt aushaftenden Rückstände. Die rückständigen Interessen pr 105 fl sind unverzüglich im gerichtlichen Wege einzutreiben. Bezüglich der aus- haftenden städtischen Umlage pr 14 fl 38 1/2 xr CMz ist sich im gesetzlichen Zwangswege zu benehmen u. hat das Vollzugsbureau in beiden Richt- ungen das Geeignete zu verfügen. Das laut Schuldschein v. 29. September 1838 aushaftende Kapital pr 700 fl soll gekündet u. sonach eingebracht werden. IV. Section Referent Herr G.R. Nutzinger. 5517. Rev. Konto des Hrn. Ig. Struggl pr 287 fl 44 xr CMz für Rüböhl. Mit 287 fl 44 xr CMz zur Zalung aus der Stadtkasse. 431. Prot. über Minuendo Versteigerung wg. Rüböhl Beistellung. Das Mindestanboth des Herrn Joach. Gschaider von fl 45 für 100 ℔ feinst raff. Rüböhl wird gegen genaue Zuhaltung der Protokolls Bedingungen ratifizirt u. zwar für die Monate Februar, März u. April, wovon selber unter Auf- gabe des Quantums für jene Be- leuchtungsperiode rathschlägig zu verständigen ist. Übrigens ist das für das II. Semester benötigen- de Öhlquantum auch in den öffentl.

Zalungsfrist der zedirte Betrag u. rücksichtlich das ausständige Mortuar pr 87 fl 18 2/4 xr CMz von dem neuen Schuldner desselben einzubringen sein. 104. Kassaamt um Einbringung der hinter Sebastian Lughofer Besitzer des Hauses N. 124 in der Stadt aushaftenden Rückstände. Die rückständigen Interessen pr 105 fl sind unverzüglich im gerichtlichen Wege einzutreiben. Bezüglich der aushaftenden städtischen Umlage pr 14 fl 38 1/2 xr CMz ist sich im gesetzlichen Zwangswege zu benehmen u. hat das Vollzugsbureau in beiden Richtungen das Geeignete zu verfügen. Das laut Schuldschein v. 29. September 1838 aushaftende Kapital pr 700 fl soll gekündet u. sonach eingebracht werden. IV. Section Referent Herr G.R. Nutzinger. 5517. Rev. Konto des Hrn. Ig. Struggl pr 287 fl 44 xr CMz für Rüböhl. Mit 287 fl 44 xr CMz zur Zalung aus der Stadtkasse. 431. Prot. über Minuendo Versteigerung wg. Rüböhl Beistellung. Das Mindestanboth des Herrn Joach. Gschaider von fl 45 für 100 ℔ feinst raff. Rüböhl wird gegen genaue Zuhaltung der Protokolls Bedingungen ratifizirt u. zwar für die Monate Februar, März u. April, wovon selber unter Aufgabe des Quantums für jene Beleuchtungsperiode rathschlägig zu verständigen ist. Übrigens ist das für das II. Semester benötigende Öhlquantum auch in den öffentl.

Blättern u. in der Linzerzeitung u. im Alpenboten zu veröffentlichen wofür die Kanzley rechtzeitig zu sorgen hat. 6307. Rev. Konto des Ig. Zachhuber pr. 33 fl für Fuhren. Zur Zalung mit 33 fl aus der Stadtkasse. 6268. Rev. Konto pr 74 fl 30 xr für Spritzenschläuche. Zur Zalung mit 74 fl 30 xr CMz. 254. Expeditor Amtmann überreicht die Vorakten wg. des Eigenthumsrechtes des Leitengrundes bei der Kellau. Dient zur Wissenschaft bist dem Hrn. Bauverwalter der Kaufvertrag im Auszuge §. 2 der beiden Contrakte zur Aufrechthaltung der Bedingnisse mitzutheilen. V. Section Referent Herr Vizebürgermeister. 170. Prot. mit Josef Grabner ad Nrum 6386. Dem Polizeiamte zur unvermutheten Nachsichtspflege im Hause des Beanzeigten u. Berichterstattung des Befundes. 397. Ferd. Kipferling im Schlossergewerbsverleihung. Sind die Innungs Vorsteher u. Viertelmeister zu vernehmen. 394. Sign. der Kreisbehörde wg. Erwerbst. des Joh. Pöppel. Das Polizeiamt erhält den Auftrag den gegenwärtigen Betriebsort u. Geschäftsumfang zu erforschen u. nach gepflogener Nachsicht das Resultat der befundenen Erhebungen zur Antragstellung

Blättern u. in der Linzerzeitung u. im Alpenboten zu veröffentlichen wofür die Kanzley rechtzeitig zu sorgen hat. 6307. Rev. Konto des Ig. Zachhuber pr. 33 fl für Fuhren. Zur Zalung mit 33 fl aus der Stadtkasse. 6268. Rev. Konto pr 74 fl 30 xr für Spritzenschläuche. Zur Zalung mit 74 fl 30 xr CMz. 254. Expeditor Amtmann überreicht die Vorakten wg. des Eigenthumsrechtes des Leitengrundes bei der Kellau. Dient zur Wissenschaft bist dem Hrn. Bauverwalter der Kaufvertrag im Auszuge §. 2 der beiden Con- trakte zur Aufrechthaltung der Bedingnisse mitzutheilen. V. Section Referent Herr Vizebürgermeister. 170. Prot. mit Josef Grabner ad Nrum 6386. Dem Polizeiamte zur unvermuthe- ten Nachsichtspflege im Hause des Beanzeigten u. Berichterstattung des Befundes. 397. Ferd. Kipferling im Schlosserge- werbsverleihung. Sind die Innungs Vorsteher u. Vier- telmeister zu vernehmen. 394. Sign. der Kreisbehörde wg. Erwerbst. des Joh. Pöppel. Das Polizeiamt erhält den Auf- trag den gegenwärtigen Be- triebsort u. Geschäftsumfang zu erforschen u. nach gepflogener Nach- sicht das Resultat der befundenen Erhebungen zur Antragstellung

der Steuer zu relationiren. VI. Section. Referent Herr G. R. Lechner 325. Sig. der Kreisbehörde betreffend die Zalung für die Herstellung der Kan- zel in der St. Anna Kapelle. Der Annakapellen-Rechnungs- führung zur Zalung u. Einstellung unter gehöriger Dokumentirung in die Rechnung. 151. Oberlehrer Irk überreicht über den Schulbesuch den betreff. Ausweis. Die Eltern oder Dienstgeber der angezeigten Kinder sind bei der am Feber l.J. um [?] Uhr M. anberaumten Commission vorzuladen u. nach deren Vernehmen die Strafe für die nachlässig befundenen Schüler zu bemessen u. in Ausführung zu bringen. Vorgelesen und angenommen. Gaffl Anton Haller M. Lechner Aichinger Sekretär

der Steuer zu relationiren. VI. Section. Referent Herr G. R. Lechner 325. Sig. der Kreisbehörde betreffend die Zalung für die Herstellung der Kanzel in der St. Anna Kapelle. Der Annakapellen-Rechnungsführung zur Zalung u. Einstellung unter gehöriger Dokumentirung in die Rechnung. 151. Oberlehrer Irk überreicht über den Schulbesuch den betreff. Ausweis. Die Eltern oder Dienstgeber der angezeigten Kinder sind bei der am Feber l.J. um [?] Uhr M. anberaumten Commission vorzuladen u. nach deren Vernehmen die Strafe für die nachlässig befundenen Schüler zu bemessen u. in Ausführung zu bringen. Vorgelesen und angenommen.Gaffl Anton Haller M. Lechner Aichinger Sekretär

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