c. Nachdem aber diese Maßregeln für das gegenwärtige Verwaltungsjahr noch nicht maßgebend sein können u. besonders der zweite Antrag auf die Abminderung der fraglichen Ausgabspost langsam einwirkt, so soll ferner die Bitte gestellt werden, daß in diesem Jahre ein Aushilfskapital aus der Landeskonkurrenz oder als Darlehen aus einem anderen Fonde im Betrage v. 2000 fl bewilligt u. veranlaßt werde. In diesem Sinne ist, in Falle der Gutheißung des Gemeinderathes der Bericht an die kk Kreisbehörde zu verfassen u. unter Anschluß des Generalstiftbriefes einzusenden; der General Siftbrief aber ist von der kk Kreisbehörde zurück zu erbitten, da ein Exemplar desselben ohnedem bei der h. kk. Statthalterei vorfindlich sein wird. Einstimmiger Beschluß nach diesen Anträgen. ad Nrum 5330 Herr G.Rath Nutzinger legt in Folge des Gemeinderathsbeschlußes v. 8. l.Mts. II, i. den von ihm redigirten Aufruf zu freiwilligen Beiträgen für den Bau des Votiv Altares zur Genehmigung vor. (Dieser Aufruf ist wörtlich im Gedenkbuche der Gründer dieses Votiv Altares, welches im städt. Archive aufbewahret wird, enthalten) Der so redigirte Aufruf wird einstimmig genehmigt u. ist ungesäumt zu veröffentlichen. Vorgelesen und angenommen. Gaffl Haller Aichinger M. Lechner Sekretär
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