Ratsprotokoll vom 24. Jänner 1856

mit Betteln herumtreiben, u. das gesammelte Geld in gewisser Wirthshäu- sern vertrinken. b. in solche die aus fremden Ge- meinden herbeiziehen u. sich hier un- ter Vorwand von Arbeit u. Erwerb aufhalten, sich aber entweder ganz oder theilweise vom Bettel ernähren; C. endlich jene die hieher zustän- dig [?]würdig sind, auf jedwede Art unterstützt zu werden. Als Abhilfe schlägt der Hochw. Herr vor, daß die Bettler der I. Kathegorie strenge polizeilich überwacht werden, und daß Alles angewendet werden soll, diesen Vagabunden das Handwerk zu legen; — die der II. Klasse sind durch Hausrevisionen ausfindig zu machen u. im Falle selbe einen ge- nügenden Erwerb nicht ausweisen können, aus der Stadt zu entfernen. Für die III. Klasse soll in der Art gesorgt werden, daß ein Verein im großartigen Maßgabe unter dem Namen „Vinzenziusverein“ gegründet werde. Die Mitglie- der desselben, welche in thätige u. mit- wirkende eingetheilt werden, wür- den die zur Betheilung nöthige Summe unter sich in monatlichen Beiträgen aufbringen und dann in Geld oder Naturalien unter die Hilfsbedürf- tigen vertheilen. Auf diese Art glaubt der Hochw. Herr soll mit Gott eine nachhaltige Hilfe geschaffen werden, die er sich im Wege der freiwilligen Subscription nicht er- wartet.

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