Ratsprotokoll vom 24. Jänner 1856

Stadt eine Subscription behufs der Armenbetheilung einzuleiten, wenn aber diese Zeichnung von Beiträgen nicht den unentbehrlichen Betrag ergeben, sollte, oder dieselbe nicht gut geheißen würde, weil zu erwarten steht, daß das Resultat nicht befriedigend sein könnte, ist zu erwägen, ob dafür nicht eine Armensteuer auf die direkte und indirekte Steuer zu veranlassen wäre. 4. Soll eine Betheiligung nicht im Gelde, sondern wo möglich in Naturalien eingeleitet werden; — Wärmestuben u. Suppenanstalten dürften am Platz sein. 5. Fremde Handwerksburschen sollen in Rathhause betheilt werden. 6. Für erwerb- u. brotlose Arbeiter u. Arbeiterinen soll ein Unterstützungsverein in großartigen Maßstabe unter dem Schutze der hochw. Geistlichkeit u. des Gemeinderathes mit monatlichen oder wochentlichen Beiträgen (in der Wesenheit eines Kreuzervereines) gegründet werden, wozu nicht allein Gesellen u. weibliche Dienstboten sondern jeder Bewohner eingeladen werden soll, Theil zu nehmen. 7. Alle öffentlichen Wohlthätigkeitsanstalten sollen im Einvernehmen untereinander handeln, damit die Vortheile u. Genuße derselben nicht einer u. der nähmlichen Person von mehreren Seite zu theil werde. 8. Erst wenn diese Vorkehrungen getroffen u. deren Erfolg gesichert

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