u. die wirklich Armen jene Hilfe erlangen, diesen Bettel aufgeben zu können. Der Herr Bürgermeister hat sich dießfalls auch an die Stadtgemeinde gewendet, wo diese Frage schon vor einigen Jahren behandelt wurde u. von wo die Zuschrift einlangte die ich nun zur Kenntniß bringe. Vor Allem ist zu wissen nöthig, wie viele Arme u. Bedürftige noch gar nicht oder mit unzureichenden Mitteln betheilt sind, und wie diese Mittel geschaffen werden können. Hiernach resultiren folgende Anträge: 1. Soll ein bleibendes Comité aus der hochw. Geistlichkeit u. einigen Gemeinderäthen ernannt werden, um diese Angelegenheit zum genügenden Ende zu führen. 2. Von diesem Comité soll unter Zuzug des Dist. Aktuars Willner eine genaue Revision aller Partheien vorgenommen u. sollen hiebey die wirklich Armen u. hilflosen Personen, dann die Erwerblosen in ein Verzeichniß gebracht u. mit Armentafeln behufs der einzuleitenden Vertheilung versehen werden. Jene Personen, welche nicht Gemeindeangehörige sind, sind strenge auszuscheiden, von jeder Betheilung auszuschließen u. wenn selbe einen gesicherten Erwerb nicht ausweisen können, aus dem Gemeindebezirke zu entfernen. 3. Wäre gleichzeitig in der ganzen
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