Ratsprotokoll vom 24. Jänner 1856

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 24. Jänner 1856 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Rathsprotocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der kk. lf. Kreisstadt Steyr vom 24. Jänner 1856 unter dem Vorsitze des Herrn Vizebürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart der Gemeinderäthe: Lechner, Millner, Edelbauer, von Jäger, Haratzmüller, Krenklmüllner, Woisetschläger, Heindl Anton, Eysn, Stigler, Wittigschlager, Nutzinger, Heindl Michael. Abwesend: Sie Herren Gemeinderäthe: von Koller u. Vögerl ent- schuldiget, Vogl. Seidl. Herr Bürgermeister krank. I. Section. Referent Herr Millner. 220. Anna Presenhuber um inwohnungs- weisen Aufenthalt. Bewilligt, dessen das Conscript Amt bei dem der Heimatsschein zu hinterlegen ist, zu verständigen. 356. Mathias Größer um Ehekonsens. Ist der Ehekonsens auszufertigen, dessen das Consc. Amt zu verständigen. VI. Section Referent Herr G.R. Lechner. 239. Sign. der Kreisbehörde wg. Verpflegs- kosten Ruckständen der Angehörigen Böhmens. Nachdem für das Kronland Böhmen für das hiesigen Krankenhaus Verpflegs- oder Krankenhauskosten nicht rück- ständig sind, so ist der Fehlbericht an die kk. Kreisbehörde diesfalls einzusenden. 6613. Note des Bezirksamtes Steyr wg. Ausweisen über der Schulbesuch. Die Herren Schulvorstände sind an- zuweisen, alle Ausweise über den Schulbesuch an die hiesige Gemeindevor- stehung herein zu geben. Mittler- weile wird die zu erwartende Erledigung der kk Kreisbehörde einlangen,

Rathsprotocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der kk. lf. Kreisstadt Steyr vom 24. Jänner 1856 unter dem Vorsitze des Herrn Vizebürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart der Gemeinderäthe: Lechner, Millner, Edelbauer, von Jäger, Haratzmüller, Krenklmüllner, Woisetschläger, Heindl Anton, Eysn, Stigler, Wittigschlager, Nutzinger, Heindl Michael. Abwesend: Sie Herren Gemeinderäthe: von Koller u. Vögerl entschuldiget, Vogl. Seidl. Herr Bürgermeister krank. I. Section. Referent Herr Millner. 220. Anna Presenhuber um inwohnungsweisen Aufenthalt. Bewilligt, dessen das Conscript Amt bei dem der Heimatsschein zu hinterlegen ist, zu verständigen. 356. Mathias Größer um Ehekonsens. Ist der Ehekonsens auszufertigen, dessen das Consc. Amt zu verständigen. VI. Section Referent Herr G.R. Lechner. 239. Sign. der Kreisbehörde wg. Verpflegskosten Ruckständen der Angehörigen Böhmens. Nachdem für das Kronland Böhmen für das hiesigen Krankenhaus Verpflegsoder Krankenhauskosten nicht rückständig sind, so ist der Fehlbericht an die kk. Kreisbehörde diesfalls einzusenden. 6613. Note des Bezirksamtes Steyr wg. Ausweisen über der Schulbesuch. Die Herren Schulvorstände sind anzuweisen, alle Ausweise über den Schulbesuch an die hiesige Gemeindevorstehung herein zu geben. Mittlerweile wird die zu erwartende Erledigung der kk Kreisbehörde einlangen,

wonach dann die Antwort an das kk. Bezirksamt auf diese Note zu erlassen ist. 73. Auftrag der kk. Kreisbehörde sich unter Wiedervorlage der Akten über den Bericht des kk. Bezirksamtes Steyr wegen Vollstreckung der Schulversäumnisstrafen von Seite der Gemeindeverwaltung zu äußern. Ist unter Anschluß der Akten der kk Kreisbehörde ein motivirter Bericht mit der Bitte zu unterbreiten, daß die Angelegenheiten der Schulen im Stadtbezirke der Gemeindevorstehung zugestanden werden. 4545. Dekret der kk Kreisbehörde wegen Abschaffung des Häuser u Strassenbettels. Vortrag. Die wohl. kk. Kreisbehörde hat mit Dekret v. 5. Septb. 1855 Z. 6004, Indorsat v. 10. Oktob 855 Z 6849 u. neuerlicher Betreibung v. 30. Dezbr. v.J. die Beseitigung des belästigenden Strassenu. Häuserbettels angeordnet. Welche Plage dieser hier täglich überhand nehmende Bettel ist, ist nur zu bekannt u. es wäre würschenswerth u. die Anordnungen der kk. Kreisbehörde entsprechend, wenn derselbe, u. insbesondere der Freitagbettel gänzlich beseitigt werden könnte. Einfach denselben abzuschaffen, wird aber nicht genügen; es müssen Vorkehrungen getroffen werden, u. vor Allem müßte man sich des einheitlichen

wonach dann die Antwort an das kk. Bezirksamt auf diese Note zu erlassen ist. 73. Auftrag der kk. Kreisbehörde sich unter Wiedervorlage der Akten über den Bericht des kk. Bezirksamtes Steyr wegen Vollstreckung der Schul- versäumnisstrafen von Seite der Ge- meindeverwaltung zu äußern. Ist unter Anschluß der Akten der kk Kreisbehörde ein motivirter Bericht mit der Bitte zu unterbreiten, daß die Angelegenheiten der Schulen im Stadtbezirke der Gemeindevorstehung zugestanden werden. 4545. Dekret der kk Kreisbehörde wegen Ab- schaffung des Häuser u Strassenbettels. Vortrag. Die wohl. kk. Kreisbehörde hat mit Dekret v. 5. Septb. 1855 Z. 6004, Indor- sat v. 10. Oktob 855 Z 6849 u. neuer- licher Betreibung v. 30. Dezbr. v.J. die Beseitigung des belästigenden Strassen- u. Häuserbettels angeordnet. Welche Plage dieser hier täg- lich überhand nehmende Bettel ist, ist nur zu bekannt u. es wäre wür- schenswerth u. die Anordnungen der kk. Kreisbehörde entsprechend, wenn derselbe, u. insbesondere der Frei- tagbettel gänzlich beseitigt werden könnte. Einfach denselben abzuschaffen, wird aber nicht genügen; es müssen Vor- kehrungen getroffen werden, u. vor Allem müßte man sich des einheitlichen

Willens der hiesigen Bewohnerschaft, zur Beseitigung dieses Bettels kräftig mitzuwirken, zuerst versichert halten. Ebenso nöthig erscheint mir auch das Zusammenwirken der schon bestehenden Wohlthätigkeitsanstalten, der Vereine u. Bruderschaften, damit vereint dem Ziele — Abschaffung des Bettels einerseits u. Unterstützung u. Erhaltung wirklich Armer andererseits — ent- gegen gearbeitet werde. Es dürfte gut sein, dießfalls die bestehenden Anstalten näher ins Auge zu fassen. Diese sind: a. Der Mild. Vers. Fond mit 30 Bürgerpfründen à 10 xr, 18 Pfründen mit 8 xr, 20 Pfründen mit 7 xr u. 24 Pfrün- den mit 5 xr täglich zusamen mit fl 4268 22 xr u. für die Krankenanstalt der barmh. Schwestern fl 2200 fl 6468 22 b. 6 bischöfliche Pfründen mit monatlich 5 fl u. eine mit 3 fl 30 zusammen fl 400 c. 10 Pachersche Pfründen mittäg- lich 10 xr fl 529 10 d. 8 Zachlubersche mit monatlich 5fl fl 271 15 e. Die Öppinger'sche Stiftung fl 512 23 im vorigen Jahre; also aus diesen Stiftungen zusammen fl 7781 10 f. Der Armenhilfsverein. g. Der Frauenverein. h. Die übrigen Vereine u. Bruder- schaften, die mehr oder weniger die Un- terstützung ihrer Mitglieder oder die Beerdigung der Verstorbenen bezwecken. i. Das Armen Institut, aus welchem circa 450 Arme mit wöchentlich 14 — 21 xr

Willens der hiesigen Bewohnerschaft, zur Beseitigung dieses Bettels kräftig mitzuwirken, zuerst versichert halten. Ebenso nöthig erscheint mir auch das Zusammenwirken der schon bestehenden Wohlthätigkeitsanstalten, der Vereine u. Bruderschaften, damit vereint dem Ziele — Abschaffung des Bettels einerseits u. Unterstützung u. Erhaltung wirklich Armer andererseits — entgegen gearbeitet werde. Es dürfte gut sein, dießfalls die bestehenden Anstalten näher ins Auge zu fassen. Diese sind: a. Der Mild. Vers. Fond mit 30 Bürgerpfründen à 10 xr, 18 Pfründen mit 8 xr, 20 Pfründen mit 7 xr u. 24 Pfründen mit 5 xr täglich zusamen mit fl 4268 22 xr u. für die Krankenanstalt der barmh. Schwestern fl 2200 fl 6468 22b. 6 bischöfliche Pfründen mit monatlich 5 fl u. eine mit 3 fl 30 zusammen fl 400 c. 10 Pachersche Pfründen mittäglich 10 xr fl 529 10 d. 8 Zachlubersche mit monatlich 5fl fl 271 15 e. Die Öppinger'sche Stiftung fl 512 23 im vorigen Jahre; also aus diesen Stiftungen zusammen fl 7781 10 f. Der Armenhilfsverein. g. Der Frauenverein. h. Die übrigen Vereine u. Bruderschaften, die mehr oder weniger die Unterstützung ihrer Mitglieder oder die Beerdigung der Verstorbenen bezwecken. i. Das Armen Institut, aus welchem circa 450 Arme mit wöchentlich 14 — 21 xr

28 xr E. Rh. betheilt werden. Wenn schon die Pfründen als halbweg genügend aufscheinen, so ist die Betheiligung aus dem Armenfonde, so geringfügig, daß kaum der JahresWohnungszins, geschweige denn der weitere Lebensunterhalt gesichert ist u. doch beträgt die jährliche Auslage hiefür fl 3325 u. für Arzt u. Medikamente fl 1069. Außerdem werden von diesem Fonde 15 ganz unbehülfliche Arme vollkommen verpflegt u. beherbergt u. zwar mit einem Aufwande von fl 1581 30 xr. Über 100 Arme haben den Unterstand in den Versorgungshäusern. Nach einer früheren Zusammenstellung beträgt vor Seite dieser öffentlichen u. Privatanstalten die Verausgabung an Arme, Kranke und Hilflose mehr den fl 28.000 im Jahre. Rechnet man dazu noch die Privatwohlthätigkeit, die bekanntlich in Steyr sehr beträchtlich ist, so muß man sich sagen, daß in dieser Stadt in Bezug der Armenunterstützung sehr vieles geschieht. So erfreulich diese Thatsache ist, so muß man doch tief bedauern, sagen zu müssen, u. täglich zu sehen, daß diese Summen noch nicht hinreichen, die hiesigen Armen zu befriedigen u. bey den anhaltenden Theuerungsverhältnissen, bey der andauernden Arbeitslosigkeit werden sich dieselben noch Vermehren, weil viele ohne Arbeit sind, vieler ihr Verdienst aus obigen Ursachen nicht zureichend zu ihrem

28 xr E. Rh. betheilt werden. Wenn schon die Pfründen als halb- weg genügend aufscheinen, so ist die Betheiligung aus dem Armenfonde, so geringfügig, daß kaum der Jahres- Wohnungszins, geschweige denn der weitere Lebensunterhalt gesichert ist u. doch beträgt die jährliche Aus- lage hiefür fl 3325 u. für Arzt u. Medikamente fl 1069. Außer- dem werden von diesem Fonde 15 ganz unbehülfliche Arme vollkom- men verpflegt u. beherbergt u. zwar mit einem Aufwande von fl 1581 30 xr. Über 100 Arme haben den Unter- stand in den Versorgungshäusern. Nach einer früheren Zusammen- stellung beträgt vor Seite dieser öffent- lichen u. Privatanstalten die Ver- ausgabung an Arme, Kranke und Hilflose mehr den fl 28.000 im Jahre. Rechnet man dazu noch die Privat- wohlthätigkeit, die bekanntlich in Steyr sehr beträchtlich ist, so muß man sich sagen, daß in dieser Stadt in Bezug der Ar- menunterstützung sehr vieles geschieht. So erfreulich diese Thatsache ist, so muß man doch tief bedauern, sagen zu müssen, u. täglich zu sehen, daß diese Summen noch nicht hinreichen, die hie- sigen Armen zu befriedigen u. bey den anhaltenden Theuerungsverhält- nissen, bey der andauernden Arbeits- losigkeit werden sich dieselben noch Vermehren, weil viele ohne Arbeit sind, vieler ihr Verdienst aus obigen Ursachen nicht zureichend zu ihrem

Lebensunterhalte ist. Nicht so sehr die Hilflosen u. Ge- brechlichen in der Gemeinde (diese sind doch großentheils durch die Wohl- thätigkeit der genannten Anstalten gedeckt) sondern die Arbeitslosen, u. Jene, denen ihr Verdienst zu ihrer u. ihrer Familie Erhaltung nicht hinreicht, bilden das Corps der Strassen-, Häuser- u. Freitagsbettler. Hier soll geholfen werden. Ar- beit soll geschaffen werden, denn haben unsere Leute Arbeit, so haben sie auch Brot. Hiermit ist auch gesagt, daß die Abschaffung des Bettels bei den Verhältnissen einer Manufaktur- stadt eine äußerst schwierige, ja beinahe unlösbare ist; dabey ist auch zu erwägen, ob es auch rath- samst, der Privatwohlthätigkeit Schranken zu setzen. Volle Beschäftigung in den Werk- stätten würde dem Übel am meisten steuern. Doch über dieser Umstand muß man die Vorsehung walten lassen; schaden dürfte es jedoch nicht, wenn die traurige Gegenwart u. die noch trostloser sich gestaltende Zukunft unserer Industrie in einer ge- treuen Schilderung u. mit geeig- neten Abhilfs Anträgen zur Kennt- niß der hohen Staatsverwaltungen ge- bracht würde. Für heute sei es unsere Aufgabe zu berathen, wie den Bettel soviel als möglich beseitiget werden könne,

Lebensunterhalte ist. Nicht so sehr die Hilflosen u. Gebrechlichen in der Gemeinde (diese sind doch großentheils durch die Wohlthätigkeit der genannten Anstalten gedeckt) sondern die Arbeitslosen, u. Jene, denen ihr Verdienst zu ihrer u. ihrer Familie Erhaltung nicht hinreicht, bilden das Corps der Strassen-, Häuser- u. Freitagsbettler. Hier soll geholfen werden. Arbeit soll geschaffen werden, denn haben unsere Leute Arbeit, so haben sie auch Brot. Hiermit ist auch gesagt, daß die Abschaffung des Bettels bei den Verhältnissen einer Manufakturstadt eine äußerst schwierige, ja beinahe unlösbare ist; dabey ist auch zu erwägen, ob es auch rathsamst, der Privatwohlthätigkeit Schranken zu setzen. Volle Beschäftigung in den Werkstätten würde dem Übel am meisten steuern. Doch über dieser Umstand muß man die Vorsehung walten lassen; schaden dürfte es jedoch nicht, wenn die traurige Gegenwart u. die noch trostloser sich gestaltende Zukunft unserer Industrie in einer getreuen Schilderung u. mit geeigneten Abhilfs Anträgen zur Kenntniß der hohen Staatsverwaltungen gebracht würde. Für heute sei es unsere Aufgabe zu berathen, wie den Bettel soviel als möglich beseitiget werden könne,

u. die wirklich Armen jene Hilfe erlangen, diesen Bettel aufgeben zu können. Der Herr Bürgermeister hat sich dießfalls auch an die Stadtgemeinde gewendet, wo diese Frage schon vor einigen Jahren behandelt wurde u. von wo die Zuschrift einlangte die ich nun zur Kenntniß bringe. Vor Allem ist zu wissen nöthig, wie viele Arme u. Bedürftige noch gar nicht oder mit unzureichenden Mitteln betheilt sind, und wie diese Mittel geschaffen werden können. Hiernach resultiren folgende Anträge: 1. Soll ein bleibendes Comité aus der hochw. Geistlichkeit u. einigen Gemeinderäthen ernannt werden, um diese Angelegenheit zum genügenden Ende zu führen. 2. Von diesem Comité soll unter Zuzug des Dist. Aktuars Willner eine genaue Revision aller Partheien vorgenommen u. sollen hiebey die wirklich Armen u. hilflosen Personen, dann die Erwerblosen in ein Verzeichniß gebracht u. mit Armentafeln behufs der einzuleitenden Vertheilung versehen werden. Jene Personen, welche nicht Gemeindeangehörige sind, sind strenge auszuscheiden, von jeder Betheilung auszuschließen u. wenn selbe einen gesicherten Erwerb nicht ausweisen können, aus dem Gemeindebezirke zu entfernen. 3. Wäre gleichzeitig in der ganzen

u. die wirklich Armen jene Hilfe erlangen, diesen Bettel aufgeben zu können. Der Herr Bürgermeister hat sich dießfalls auch an die Stadtgemeinde gewendet, wo diese Frage schon vor einigen Jahren behandelt wurde u. von wo die Zuschrift einlangte die ich nun zur Kenntniß bringe. Vor Allem ist zu wissen nöthig, wie viele Arme u. Bedürftige noch gar nicht oder mit unzureichenden Mitteln betheilt sind, und wie diese Mittel ge- schaffen werden können. Hiernach resultiren folgende Anträge: 1. Soll ein bleibendes Comité aus der hochw. Geistlichkeit u. einigen Ge- meinderäthen ernannt werden, um diese Angelegenheit zum genügen- den Ende zu führen. 2. Von diesem Comité soll unter Zuzug des Dist. Aktuars Willner eine genaue Revision aller Partheien vor- genommen u. sollen hiebey die wirk- lich Armen u. hilflosen Personen, dann die Erwerblosen in ein Ver- zeichniß gebracht u. mit Armen- tafeln behufs der einzuleitenden Ver- theilung versehen werden. Jene Personen, welche nicht Ge- meindeangehörige sind, sind strenge auszuscheiden, von jeder Betheilung auszuschließen u. wenn selbe einen gesicherten Erwerb nicht ausweisen können, aus dem Gemeindebezirke zu entfernen. 3. Wäre gleichzeitig in der ganzen

Stadt eine Subscription behufs der Ar- menbetheilung einzuleiten, wenn aber diese Zeichnung von Beiträgen nicht den unentbehrlichen Betrag ergeben, sollte, oder dieselbe nicht gut geheißen würde, weil zu erwarten steht, daß das Resultat nicht befriedigend sein könnte, ist zu erwägen, ob dafür nicht eine Armensteuer auf die direkte und indirekte Steuer zu ver- anlassen wäre. 4. Soll eine Betheiligung nicht im Gelde, sondern wo möglich in Natura- lien eingeleitet werden; — Wärme- stuben u. Suppenanstalten dürften am Platz sein. 5. Fremde Handwerksburschen sollen in Rathhause betheilt werden. 6. Für erwerb- u. brotlose Arbeiter u. Arbeiterinen soll ein Unterstützungsverein in großar- tigen Maßstabe unter dem Schutze der hochw. Geistlichkeit u. des Ge- meinderathes mit monatlichen oder wochentlichen Beiträgen (in der Wesenheit eines Kreuzervereines) gegründet werden, wozu nicht allein Gesellen u. weibliche Dienstboten sondern jeder Bewohner eingeladen werden soll, Theil zu nehmen. 7. Alle öffentlichen Wohlthätig- keitsanstalten sollen im Einvernehmen untereinander handeln, damit die Vortheile u. Genuße derselben nicht einer u. der nähmlichen Person von mehreren Seite zu theil werde. 8. Erst wenn diese Vorkehrun- gen getroffen u. deren Erfolg gesichert

Stadt eine Subscription behufs der Armenbetheilung einzuleiten, wenn aber diese Zeichnung von Beiträgen nicht den unentbehrlichen Betrag ergeben, sollte, oder dieselbe nicht gut geheißen würde, weil zu erwarten steht, daß das Resultat nicht befriedigend sein könnte, ist zu erwägen, ob dafür nicht eine Armensteuer auf die direkte und indirekte Steuer zu veranlassen wäre. 4. Soll eine Betheiligung nicht im Gelde, sondern wo möglich in Naturalien eingeleitet werden; — Wärmestuben u. Suppenanstalten dürften am Platz sein. 5. Fremde Handwerksburschen sollen in Rathhause betheilt werden. 6. Für erwerb- u. brotlose Arbeiter u. Arbeiterinen soll ein Unterstützungsverein in großartigen Maßstabe unter dem Schutze der hochw. Geistlichkeit u. des Gemeinderathes mit monatlichen oder wochentlichen Beiträgen (in der Wesenheit eines Kreuzervereines) gegründet werden, wozu nicht allein Gesellen u. weibliche Dienstboten sondern jeder Bewohner eingeladen werden soll, Theil zu nehmen. 7. Alle öffentlichen Wohlthätigkeitsanstalten sollen im Einvernehmen untereinander handeln, damit die Vortheile u. Genuße derselben nicht einer u. der nähmlichen Person von mehreren Seite zu theil werde. 8. Erst wenn diese Vorkehrungen getroffen u. deren Erfolg gesichert

ist soll aller Bettel abgeschafft werden u. ist derselbe sodann energisch zu unterdrücken; jeder Bewohner dieser Stadt müßte die Verpflichtung auf sich nehmen, jeden Bettler abzuweisen. Es versteht sich von selbst, daß hier vom Strassen- u Häuserbettel die Rede ist, u. daß Jedermann die Unterstützung von Hausarmen unbenommen bleibt, — im Gegentheile erscheint diese Unterstützung sehr wünschenswerth. Bei der am 18. l.Mts. abgehaltenen Comitéberathung wurden diese im Allgemeinen gehaltenen Anträge zur Ausführung geeignet befunden u. von dem anwesenden Herrn kk. Kreiskommissär dem hochw. Herrn Stadtpfarrer, dem Herrn Bürgermeister u. Vizebürgermeister dann der Herren Gemeinderäthen Stigler u. Krenklmüllner gutgeheißen. Nur die Aufbringung der nöthigen Beträge im Wege der Besteuerung wurde nicht gebilliget, dagegen bestimmt, daß, bevor die Sache in Angriff genommen wird, ein ständiges Comité bestimmt werde u. diese ganze Angelegenheit, nach Genehmigung des Gemeinderathes den Viertelmeistern u ArmenVätern bekannt gegeben werde. Herr Cooperator Aigner behandelte diese Angelegenheit umständlich u. theilt die Bettler in drey Kathegorien ein: a. in vazirenden Handwerksburschen, welche sich 8 u. 14 Tage hier

ist soll aller Bettel abgeschafft werden u. ist derselbe sodann energisch zu un- terdrücken; jeder Bewohner dieser Stadt müßte die Verpflichtung auf sich nehmen, jeden Bettler abzuweisen. Es versteht sich von selbst, daß hier vom Strassen- u Häuserbettel die Rede ist, u. daß Jedermann die Unterstützung von Hausarmen un- benommen bleibt, — im Gegentheile erscheint diese Unterstützung sehr wünschenswerth. Bei der am 18. l.Mts. abgehalte- nen Comitéberathung wurden diese im Allgemeinen gehaltenen Anträge zur Ausführung geeignet befunden u. von dem anwesenden Herrn kk. Kreiskommissär dem hochw. Herrn Stadtpfarrer, dem Herrn Bürger- meister u. Vizebürgermeister dann der Herren Gemeinderäthen Stigler u. Krenklmüllner gutge- heißen. Nur die Aufbringung der nöthigen Beträge im Wege der Be- steuerung wurde nicht gebilliget, dagegen bestimmt, daß, bevor die Sache in Angriff genommen wird, ein ständiges Comité bestimmt werde u. diese ganze Angelegenheit, nach Genehmigung des Gemeinderathes den Viertelmeistern u Armen- Vätern bekannt gegeben werde. Herr Cooperator Aigner be- handelte diese Angelegenheit umständ- lich u. theilt die Bettler in drey Ka- thegorien ein: a. in vazirenden Handwerks- burschen, welche sich 8 u. 14 Tage hier

mit Betteln herumtreiben, u. das gesammelte Geld in gewisser Wirthshäu- sern vertrinken. b. in solche die aus fremden Ge- meinden herbeiziehen u. sich hier un- ter Vorwand von Arbeit u. Erwerb aufhalten, sich aber entweder ganz oder theilweise vom Bettel ernähren; C. endlich jene die hieher zustän- dig [?]würdig sind, auf jedwede Art unterstützt zu werden. Als Abhilfe schlägt der Hochw. Herr vor, daß die Bettler der I. Kathegorie strenge polizeilich überwacht werden, und daß Alles angewendet werden soll, diesen Vagabunden das Handwerk zu legen; — die der II. Klasse sind durch Hausrevisionen ausfindig zu machen u. im Falle selbe einen ge- nügenden Erwerb nicht ausweisen können, aus der Stadt zu entfernen. Für die III. Klasse soll in der Art gesorgt werden, daß ein Verein im großartigen Maßgabe unter dem Namen „Vinzenziusverein“ gegründet werde. Die Mitglie- der desselben, welche in thätige u. mit- wirkende eingetheilt werden, wür- den die zur Betheilung nöthige Summe unter sich in monatlichen Beiträgen aufbringen und dann in Geld oder Naturalien unter die Hilfsbedürf- tigen vertheilen. Auf diese Art glaubt der Hochw. Herr soll mit Gott eine nachhaltige Hilfe geschaffen werden, die er sich im Wege der freiwilligen Subscription nicht er- wartet.

mit Betteln herumtreiben, u. das gesammelte Geld in gewisser Wirthshäusern vertrinken. b. in solche die aus fremden Gemeinden herbeiziehen u. sich hier unter Vorwand von Arbeit u. Erwerb aufhalten, sich aber entweder ganz oder theilweise vom Bettel ernähren; C. endlich jene die hieher zuständig [?]würdig sind, auf jedwede Art unterstützt zu werden. Als Abhilfe schlägt der Hochw. Herr vor, daß die Bettler der I. Kathegorie strenge polizeilich überwacht werden, und daß Alles angewendet werden soll, diesen Vagabunden das Handwerk zu legen; — die der II. Klasse sind durch Hausrevisionen ausfindig zu machen u. im Falle selbe einen genügenden Erwerb nicht ausweisen können, aus der Stadt zu entfernen. Für die III. Klasse soll in der Art gesorgt werden, daß ein Verein im großartigen Maßgabe unter dem Namen „Vinzenziusverein“ gegründet werde. Die Mitglieder desselben, welche in thätige u. mitwirkende eingetheilt werden, würden die zur Betheilung nöthige Summe unter sich in monatlichen Beiträgen aufbringen und dann in Geld oder Naturalien unter die Hilfsbedürftigen vertheilen. Auf diese Art glaubt der Hochw. Herr soll mit Gott eine nachhaltige Hilfe geschaffen werden, die er sich im Wege der freiwilligen Subscription nicht erwartet.

Der Gemeinderath wolle um diese meine u. des Herrn Coop. Aigners Anträge berathen u. darüber entscheiden. Ich erlaube mir nur noch zu sagen, daß die von mir u. Herrn Coop Aigner gestellten Anträge auf Eines hinaus gehen u. ich bitte: Daß im Falle der Genehmigung des Ganzen ein permanentes Comité unter dem Vorsitze, des Herrn Bürgermeisters bestellt werde und daß am alle Viertelmeister u. Armenvater vorgeladen werden, um selbe von diesem Beschluße des Gemeinderathes mittelst eines umständlichen Vortrages, welcher früher von dem Comité zu entwerfen u. zu berathen ist, in Kenntniß zu setzen. Die kk. Kreisbehörde ist mittelst Extraktes aus dem Sitzungsprotokolle u. kurzem Berichte vor diesen gepflogenen Verhandlungen zu verständigen. Einstimmiger Beschluß, mit welchem die vorgebrachten Anträge zur Kenntniß genommen und zur Durchführung derselben als ständiges Comité die Herren: Lechner, Nutzinger, Eysn, Millner u. Haller unter dem Vorsitze des Hrn. Bürgermeisters bestimmt werden. 6304. Erlaß der kk. Kreisbehörde, worin aufgetragen wird, in betreff der mißlichen Lage des M. V. Fondes die geeigneten Abhilfsantrage zu erstatten u. die Stiftungsurkunde in Vor-

Der Gemeinderath wolle um diese meine u. des Herrn Coop. Aigners Anträge berathen u. darüber entscheiden. Ich erlau- be mir nur noch zu sagen, daß die von mir u. Herrn Coop Aigner gestellten Anträge auf Eines hinaus gehen u. ich bitte: Daß im Falle der Genehmigung des Ganzen ein permanentes Comité unter dem Vorsitze, des Herrn Bürgermeisters bestellt werde und daß am alle Viertelmeister u. Armenvater vorgeladen werden, um selbe von diesem Beschluße des Gemein- derathes mittelst eines umständlichen Vortrages, welcher früher von dem Comité zu entwerfen u. zu be- rathen ist, in Kenntniß zu setzen. Die kk. Kreisbehörde ist mittelst Extraktes aus dem Sitzungsprotokolle u. kurzem Berichte vor diesen ge- pflogenen Verhandlungen zu ver- ständigen. Einstimmiger Beschluß, mit welchem die vorgebrachten Anträge zur Kenntniß genommen und zur Durch- führung derselben als ständiges Comi- té die Herren: Lechner, Nutzinger, Eysn, Millner u. Haller unter dem Vorsitze des Hrn. Bürgermeisters bestimmt werden. 6304. Erlaß der kk. Kreisbehörde, worin aufgetragen wird, in betreff der mißlichen Lage des M. V. Fondes die geeigneten Abhilfsantrage zu er- statten u. die Stiftungsurkunde in Vor-

lage zu bringen. Vortrag. Ich habe bereits in der Sitzung v. 10. 9ber v.Js. einer umständlichen Vor- trag über die mißliche Lage des M. V. Fondes erstattet u darauf angetra- gen, daß diese Lage zur Kenntniß der h. Statthalterei gelange u. um die geeigneten Abhilfsmaßregeln gebe- ten werde. Dieser Vortrag, der ange- zogene Bericht u. die hierauf von der kk. Kreisbehörde erfolgte Erle- digung lauten: (Ablesung derselben) Dieser Erledigung zu folge sollen nun die geeigneten Abhilfsanträge un- terbreitet werden. Diese Aufgabe erscheint um so schwier- iger, ja beinahe unlösbar, weil sich die Einnahmen nicht vermehren die Ausgaben schwer vermeiden lassen. Und doch muß geholfen werden, soll dieser Fond nicht in Verlegenheit kommen. Bei genauer Durchgehung der Ausgabsposten, wobei die prälimi- nirte Bausumme bereits um fl 2000 CMz gemindert erscheint, zeigt sich die Ausgabspost für Steuern in einer Höhe von 1225 fl 5 xr eine Summe, die durch den Nachtrag der Ein- kommensteuer u. der hieraus ent- springenden Konkurrenzkosten obwohl nach h. Statthalterei Erlasse nur die erste Rate einbezogen würde, diese Größe erreicht hat. Ferner die Pfründerbetheilung mit 4212 fl CMz als besonders auf

lage zu bringen. Vortrag. Ich habe bereits in der Sitzung v. 10. 9ber v.Js. einer umständlichen Vortrag über die mißliche Lage des M. V. Fondes erstattet u darauf angetragen, daß diese Lage zur Kenntniß der h. Statthalterei gelange u. um die geeigneten Abhilfsmaßregeln gebeten werde. Dieser Vortrag, der angezogene Bericht u. die hierauf von der kk. Kreisbehörde erfolgte Erledigung lauten: (Ablesung derselben) Dieser Erledigung zu folge sollen nun die geeigneten Abhilfsanträge unterbreitet werden. Diese Aufgabe erscheint um so schwieriger, ja beinahe unlösbar, weil sich die Einnahmen nicht vermehren die Ausgaben schwer vermeiden lassen. Und doch muß geholfen werden, soll dieser Fond nicht in Verlegenheit kommen. Bei genauer Durchgehung der Ausgabsposten, wobei die präliminirte Bausumme bereits um fl 2000 CMz gemindert erscheint, zeigt sich die Ausgabspost für Steuern in einer Höhe von 1225 fl 5 xr eine Summe, die durch den Nachtrag der Einkommensteuer u. der hieraus entspringenden Konkurrenzkosten obwohl nach h. Statthalterei Erlasse nur die erste Rate einbezogen würde, diese Größe erreicht hat. Ferner die Pfründerbetheilung mit 4212 fl CMz als besonders auf

fallend u. nur bei dieser Posten u. der Zalung des Staatsanlehens könnte meines Erachtens eine Abminderung Statthaben, wenn dieselbe von dem Gemeinderathe gut geheißen u. von der h. Statthalterei genehmiget würden. Ich erlaube mir demnach folgende Anträge zu stellen u. zu bitten, dieselben einer durchgreifenden Berathung zu unterziehen a. Soll um die gänzliche Abschreibung der Einkommen- u. der hieraus entspringenden Konkurrenzsteuer unter gehöriger Begründung eingeschritten werden. Ebenso ist die Bitte zu stellen, daß dem M. V. Fonde bei diesen bewandten Umständen die fernere Einzalung des subscribirten Betrages zum National Anlehen gänzlich nachgesehen werde. b. Soll jede der Pfründen, welche vom Tage der höheren Genehmigung in Erledigung komt, um 2 xr täglich niederer gestellt werden. Diese Maßregel würde in Jahre 1191 fl 20 xr betragen. Die Reduzirung soll nur bei den 30 Bürgerspitals-, den 18 Bruderhaus-, 20 Sondersiechenhaus- u. 24 Lazarethhaus-Pfründen in der Art in Anwendung kommen, daß die Pfründen der I. Kathegorie nunmehr auf 8 xr der II. 6 xr der III. 5 xr u. der IV. 3 xr betragen.

fallend u. nur bei dieser Posten u. der Zalung des Staatsanlehens könnte meines Erachtens eine Abminderung Statthaben, wenn dieselbe von dem Ge- meinderathe gut geheißen u. von der h. Statthalterei genehmiget würden. Ich erlaube mir demnach folgen- de Anträge zu stellen u. zu bitten, dieselben einer durchgreifenden Berathung zu unterziehen a. Soll um die gänzliche Ab- schreibung der Einkommen- u. der hieraus entspringenden Konkur- renzsteuer unter gehöriger Be- gründung eingeschritten werden. Ebenso ist die Bitte zu stellen, daß dem M. V. Fonde bei diesen bewandten Umständen die fernere Einzalung des subscribirten Betrages zum Na- tional Anlehen gänzlich nachge- sehen werde. b. Soll jede der Pfründen, welche vom Tage der höheren Genehmigung in Erledigung komt, um 2 xr täglich nie- derer gestellt werden. Diese Maß- regel würde in Jahre 1191 fl 20 xr betragen. Die Reduzirung soll nur bei den 30 Bürgerspitals-, den 18 Bruderhaus-, 20 Sondersiechen- haus- u. 24 Lazarethhaus-Pfrün- den in der Art in Anwendung kom- men, daß die Pfründen der I. Ka- thegorie nunmehr auf 8 xr der II. 6 xr der III. 5 xr u. der IV. 3 xr betragen.

c. Nachdem aber diese Maß- regeln für das gegenwärtige Ver- waltungsjahr noch nicht maßgebend sein können u. besonders der zweite Antrag auf die Abminderung der fraglichen Ausgabspost langsam ein- wirkt, so soll ferner die Bitte ge- stellt werden, daß in diesem Jahre ein Aushilfskapital aus der Landeskon- kurrenz oder als Darlehen aus einem anderen Fonde im Betrage v. 2000 fl bewilligt u. veranlaßt werde. In diesem Sinne ist, in Falle der Gut- heißung des Gemeinderathes der Be- richt an die kk Kreisbehörde zu ver- fassen u. unter Anschluß des General- stiftbriefes einzusenden; der General Siftbrief aber ist von der kk Kreis- behörde zurück zu erbitten, da ein Exemplar desselben ohnedem bei der h. kk. Statthalterei vorfindlich sein wird. Einstimmiger Beschluß nach die- sen Anträgen. ad Nrum 5330 Herr G.Rath Nutzinger legt in Folge des Gemeinderathsbeschlußes v. 8. l.Mts. II, i. den von ihm redigirten Aufruf zu freiwilligen Beiträgen für den Bau des Votiv Altares zur Genehmi- gung vor. (Dieser Aufruf ist wörtlich im Gedenk- buche der Gründer dieses Votiv Altares, welches im städt. Archive aufbewahret wird, enthalten) Der so redigirte Aufruf wird einstimmig genehmigt u. ist ungesäumt zu veröffentlichen. Vorgelesen und angenommen. Gaffl Haller Aichinger Sekretär M. Lechner

c. Nachdem aber diese Maßregeln für das gegenwärtige Verwaltungsjahr noch nicht maßgebend sein können u. besonders der zweite Antrag auf die Abminderung der fraglichen Ausgabspost langsam einwirkt, so soll ferner die Bitte gestellt werden, daß in diesem Jahre ein Aushilfskapital aus der Landeskonkurrenz oder als Darlehen aus einem anderen Fonde im Betrage v. 2000 fl bewilligt u. veranlaßt werde. In diesem Sinne ist, in Falle der Gutheißung des Gemeinderathes der Bericht an die kk Kreisbehörde zu verfassen u. unter Anschluß des Generalstiftbriefes einzusenden; der General Siftbrief aber ist von der kk Kreisbehörde zurück zu erbitten, da ein Exemplar desselben ohnedem bei der h. kk. Statthalterei vorfindlich sein wird. Einstimmiger Beschluß nach diesen Anträgen. ad Nrum 5330 Herr G.Rath Nutzinger legt in Folge des Gemeinderathsbeschlußes v. 8. l.Mts. II, i. den von ihm redigirten Aufruf zu freiwilligen Beiträgen für den Bau des Votiv Altares zur Genehmigung vor. (Dieser Aufruf ist wörtlich im Gedenkbuche der Gründer dieses Votiv Altares, welches im städt. Archive aufbewahret wird, enthalten) Der so redigirte Aufruf wird einstimmig genehmigt u. ist ungesäumt zu veröffentlichen. Vorgelesen und angenommen. Gaffl Haller Aichinger M. Lechner Sekretär

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2