Ratsprotokoll vom 15. Jänner 1856

11. Oktober 1855 Nro. 7169 mittelst Abschriften und mit dem Anhange zu verständigen, daß die Gemeindevorstehung im Hinblick auf den h. Ministerial Erlaß v. 11. Juny 1853 Z. 4460, womit der Stadtkommune der Bezug des Mortuariums ohne aller Beschränkung bis zum Jahre 1854 zuge- standen wurde, und bei dem Umstande, als dieselben gegen die Gem. Raths- erledigung vom 7. Juny 1854 Z. 6184, womit ihnen die Zahlung des Mortuars- betrages auferlegt wurde, erst nach länger als 4 Monathen an eine hohe Statthalterei eingebracht haben, weß- halb sie auch von selber zurückgewiesen wurden, auf diesem Mortuarsanspruch verharrt, wo von dieselben mit dem Anhange verständiget werden, daß die Zahlung der ihnen mittelst Noten vom 21. März v. J. No. 1146 auferleg- ten Mortuarsbeträge zur Stadt- kasse ehestens erwartet werde. 6236. Schreiben der fürstl. Lamberg'schen Gü- terdirektion wg. angeblich ungebürlich aufgerechneten Haft- u. Landgeldes. Ist vorläufig H. Mich. Heindl zum Behufe der Richtigstellung dieser An- gaben zu vernehmen, u. hiernach eine neuerliche Note an die fürstl. Lamberg'sche Güterdion. zu erlassen. IV. Section. Referent Herr G. R. Nutzinger 54. Rev. Konto des Josef Ratzinger pr 6 fl 16 xr für Baumateriale. Zur Zalung mit 6 fl 16 xr aus der Stadt- kasse. 242. Erinnerung des Baureferenten über die Nothwendigkeit eines Gutachtens von Sachverständigen bezüglich des Nutzens der Ennsmauer zum Schutze

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