11. Oktober 1855 Nro. 7169 mittelst Abschriften und mit dem Anhange zu verständigen, daß die Gemeindevorstehung im Hinblick auf den h. Ministerial Erlaß v. 11. Juny 1853 Z. 4460, womit der Stadtkommune der Bezug des Mortuariums ohne aller Beschränkung bis zum Jahre 1854 zugestanden wurde, und bei dem Umstande, als dieselben gegen die Gem. Rathserledigung vom 7. Juny 1854 Z. 6184, womit ihnen die Zahlung des Mortuarsbetrages auferlegt wurde, erst nach länger als 4 Monathen an eine hohe Statthalterei eingebracht haben, weßhalb sie auch von selber zurückgewiesen wurden, auf diesem Mortuarsanspruch verharrt, wo von dieselben mit dem Anhange verständiget werden, daß die Zahlung der ihnen mittelst Noten vom 21. März v. J. No. 1146 auferlegten Mortuarsbeträge zur Stadtkasse ehestens erwartet werde. 6236. Schreiben der fürstl. Lamberg'schen Güterdirektion wg. angeblich ungebürlich aufgerechneten Haft- u. Landgeldes. Ist vorläufig H. Mich. Heindl zum Behufe der Richtigstellung dieser Angaben zu vernehmen, u. hiernach eine neuerliche Note an die fürstl. Lamberg'sche Güterdion. zu erlassen. IV. Section. Referent Herr G. R. Nutzinger 54. Rev. Konto des Josef Ratzinger pr 6 fl 16 xr für Baumateriale. Zur Zalung mit 6 fl 16 xr aus der Stadtkasse. 242. Erinnerung des Baureferenten über die Nothwendigkeit eines Gutachtens von Sachverständigen bezüglich des Nutzens der Ennsmauer zum Schutze
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