ner, — der fromme, ausdauernde Sinn dieser Pfarrgemeinde, und manches anderen für kirchliche Erhebung Begeisterten — läßt einen glücklichen Erfolg nicht bezweifeln. Demnach erlaube ich mir folgende Anträge zu stellen: I. Der löbliche Gemeinderath wolle zur geneigten Kenntniß nehmen: 1. daß sich das Comité auf Grund des Gemeinderathsbeschlußes v. 16. März 1853 Z. 1279 aus den folgenden Herren: dem hochwürdiger Hrn. Stadtpfarrer A. Zweythurm, dem Hrn. Bürgermeister Anton Gaffl, dem Hrn. Vizebürgermeister Anton Haller u. den Gemeinderäthen Joh. Eysn, Franz Wittigschlager, Johann Nutzinger und Math. Lechner bestehend, als constituirt erklärt habe, und unter dem Titel: „Comité des Votiv-Altar-Baues in der Stadtpfarrkirche zu Steyr“ seine Wirksamkeit beginne. 2. Daß der wohllöblichen kk. Kreisbehörde unterm 22. v. Mts. u. Jahres N 5330 von Seite des Hrn. Bürgermeisters die berichtliche Anzeige von diesem Projekte unterbreitet wurde, welche laut wohldortigen Erlaße v. 4. l.Mts. N 9205 mit Hinblick auf die ehrenvolle, die patriotische Gesinnung der Stadtgemeinde Steyr neuerlich bethätigende Tendenz zur befriedigenden Kenntniß genommen — u. wornach dem Gemeinderathe der Stadt Steyr die volle Anerkennung der kk. Kreisbehörde bekannt gegeben wurde. 3. Daß von Seite des hochwürdigen Stadtpfarramtes am Hl. 3 Königsfeste l.J. als
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